Sitzung: 13.12.2022 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 01/093
Antragstext:
Die CDU Fraktion beantragt die
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse
für den § 2 Abs. 3
„In besonders gelagerten Fällen
- z.B. wenn die Frist des § 3 Abs. 1 nicht eingehalten wurde - können die
Sitzungsvorlagen auch nachgeliefert werden; eine Frist von 3 Tagen soll nicht
unterschritten werden. Vergabevorlagen müssen spätestens 2 Tage vor der Sitzung
zugestellt werden.“
Der § 2 Abs. 3 soll wie folgt
geändert werden:
„In besonders gelagerten Fällen - z.B. wenn die Frist des § 3 Abs. 1 nicht eingehalten wurde - können die Sitzungsvorlagen auch nachgeliefert werden; eine Frist von 5 Werktage darf nicht unterschritten werden. Vergabevorlagen müssen spätestens 4 Werktage vor der Sitzung zugestellt werden.“