Beschluss: einstimmig beschlossen

Antragstext:

 

Die CDU Fraktion beantragt die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse für den § 2 Abs. 3

 

„In besonders gelagerten Fällen - z.B. wenn die Frist des § 3 Abs. 1 nicht eingehalten wurde - können die Sitzungsvorlagen auch nachgeliefert werden; eine Frist von 3 Tagen soll nicht unterschritten werden. Vergabevorlagen müssen spätestens 2 Tage vor der Sitzung zugestellt werden.“

 

Der § 2 Abs. 3 soll wie folgt geändert werden:

 

„In besonders gelagerten Fällen - z.B. wenn die Frist des § 3 Abs. 1 nicht eingehalten wurde - können die Sitzungsvorlagen auch nachgeliefert werden; eine Frist von 5 Werktage darf nicht unterschritten werden. Vergabevorlagen müssen spätestens 4 Werktage vor der Sitzung zugestellt werden.“