Sitzung: 12.12.2022 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 14/009
Der
Rechnungsprüfungsausschuss verfasst und beschließt folgenden Bericht über seine
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Hilden des Jahres
2021 zur Erstattung an den Rat gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW:
„Bericht
des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.12.2022
an
den Rat der Stadt Hilden gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW
zum
Jahresabschluss 2021 der Stadt Hilden
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im
Haushaltsjahr 2021 die ihm nach Gesetz oder Satzung obliegenden Aufgaben und
Pflichten unter anderem durch Beratung der Prüfberichte der örtlichen
Rechnungsprüfung umfassend und sorgfältig wahrgenommen.
1.
Prüfungshandlungen
des Rechnungsprüfungsausschusses und des Beratungs- und Prüfungsamtes waren:
1.1 Schwerpunkte
der Tätigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahr 2021:
Im
Berichtsjahr 2021 kam der Rechnungsprüfungsausschuss zu drei Sitzungen
zusammen, und zwar am 11.01.2021, am 02.09.2021 und am 08.12.2021.
In
seinen Sitzungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss die nach Gesetz oder
Satzung erforderlichen Beschlüsse nach gründlicher Prüfung und Beratung
gefasst. Der Bürgermeister ist seinen Informationspflichten vollumfänglich
nachgekommen und hat dem Rechnungsprüfungsausschuss die von ihm gewünschten
Informationen vollständig und zeitnah zur Verfügung gestellt.
Die
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hatten in den Sitzungen stets
ausreichend Gelegenheit, sich aktiv und kritisch mit den Berichten des
Beratungs- und Prüfungsamtes und den Informationen des Bürgermeisters, der
Beigeordneten und der Kämmerin auseinanderzusetzen wie auch eigene Anregungen
einzubringen.
Im
abgelaufenen Haushaltsjahr hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss
verschiedenen Themen gewidmet. Standardmäßig steht in jeder Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses eine Mitteilungsvorlage zu freihändigen
Vergaben ab 5.000 € auf der Tagesordnung, zu der regelmäßig eine Reihe von Fragen
gestellt und beantwortet wird.
In
der Sitzung am 11.01.2021
hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss über seine Aufgaben und die der
örtlichen Rechnungsprüfung informiert und die Tätigkeiten des Beratungs- und
Prüfungsamtes seit dem 01.10.2019 sowie die örtliche Prüfsituation unter
Einbeziehung des risikoorientierten Prüfungsansatzes zur Kenntnis genommen.
In
seiner Sitzung am 02.09.2021 hat der Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls
getagt und über den Jahresabschluss 2020 der Stadt Hilden beraten. Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat seinen eigenen Prüfungsbericht verfasst, der anschließend auch im Rat der
Stadt beraten wurde, bevor der Rat den Jahresabschluss 2020 beschlossen hat.
In
dieser Sitzung hat der Rechnungsprüfungsausschuss auch die Bestellung eines
neuen technischen Prüfers vorberaten.
Am
08.12.2021 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Tätigkeiten des Beratungs-
und Prüfungsamtes seit dem 01.10.2020 sowie die örtliche Prüfsituation unter
Einbeziehung des risikoorientierten Prüfungsansatzes zur Kenntnis genommen.
Außerdem hat er die Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Hilden beraten
und seinen Bericht über seine Prüfung des Gesamtabschlusses und des
Gesamtlageberichtes der Stadt Hilden des Jahres 2018 zur Erstattung an den Rat
gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW erstellt und beschlossen.
1.2 Jahresabschlussprüfung
durch die örtliche Rechnungsprüfung:
Das
Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden ist laut Gesetz und
Rechnungsprüfungsordnung Abschlussprüfer der Stadt und hat den Jahresabschluss
2021 nebst Lagebericht und allen Anlagen am 27.04.2022 zur Prüfung erhalten.
Der
von Frau Kämmerin Anja Franke am 28.03.2022 nach den Vorschriften der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgestellte und von
Herrn Bürgermeister Dr. Claus Pommer am 31.03.2022 bestätigte Jahresabschluss
der Stadt Hilden zum 31. Dezember 2021 sowie der Lagebericht für das
Haushaltsjahr 2021 wurden gemäß dem gesetzlichen Prüfungsauftrag unter
Berücksichtigung der festgelegten Prüfungsschwerpunkte und unter Einbeziehung
der Buchführung geprüft.
Die
Prüfungen durch das Beratungs- und Prüfungsamt ergaben zwei Einwendungen und
vier Hinweise. Dennoch konnte - mit Vorbemerkungen zur Abwertung des
Gebäudevermögens und zu einer wesentlichen Schwäche des
rechnungslegungsbezogenen, internen Kontrollsystems - am 15.11.2022 ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden.
2. Stellungnahme
des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis der Prüfung:
Der
Abschlussbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 15.11.2022 wurde den
Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses rechtzeitig vor der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 12.12.2022 zugeleitet. In der Sitzung beantworteten
der Bürgermeister und die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes die Fragen des
Rechnungsprüfungsausschusses und erteilten die erforderlichen und erbetenen
Auskünfte.
Der
Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes nahm ebenfalls an dieser Sitzung teil
und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Ferner berichtete
er darüber, dass er über eine wesentliche Schwäche des
rechnungslegungsbezogenen, internen Kontrollsystems bezogen auf den
Rechnungslegungsprozess berichten müsse. Betroffen ist hier das Gebäudevermögen
als wesentlicher Bestandteil des Eigenkapitals. Nicht ausreichende oder gar
nicht vorliegende Informationen oder Dokumentationen - hier die Zuordnung
konkreter Unterhaltungsaufwendungen zu den einzelnen Gebäuden im Verhältnis zu
den Haushaltsansätzen - sind eine wesentliche Schwäche des
rechnungslegungsbezogenen, internen Kontrollsystems, über die der Leiter gemäß
§ 59 Abs. 3 GO NRW zu berichten hat.
Er
informierte über die vom Beratungs- und Prüfungsamt zusätzlich zur
Abschlussprüfung erbrachten Leistungen sowie darüber, dass keine Umstände
vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Der Leiter des Beratungs-
und Prüfungsamtes stand den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für
Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung.
Der
Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes empfahl dem Rechnungsprüfungsausschuss,
den von der Kämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 nebst dem zugehörigen Lagebericht zu
billigen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss und den Lagebericht
seinerseits eingehend unter Einbezug des Prüfungsberichtes des Beratungs- und
Prüfungsamtes geprüft und sich dabei an den Vorschriften des § 102 GO NRW
orientiert. Er hat sich in der Ausschusssitzung und der Rückfragen der Ausschussmitglieder
ein eigenes Bild bzw. Urteil gebildet. Dabei ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zu keinem anderen Ergebnis oder zu Einwendungen gekommen und schließt sich
aufgrund seiner eigenen Prüfungen den Ergebnissen des Prüfberichtes des
Beratungs- und Prüfungsamtes zum Jahresabschluss der Stadt Hilden zum 31.
Dezember 2021 und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr 2021 an.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
sowie den Lagebericht und empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss in der
vorgelegten Form festzustellen.“
Der
Rechnungsprüfungsausschuss bittet das Beratungs- und Prüfungsamt, den
vorstehenden Bericht als Anlage zur Sitzungsvorlage zur Feststellung des
Jahresabschlusses 2021 hinzuzufügen und somit den Rat in Kenntnis zu setzen.“