Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss verfasst und beschließt folgenden Bericht über seine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Hilden des Jahres 2021 zur Erstattung an den Rat gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW:

 

 

„Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.12.2022

an den Rat der Stadt Hilden gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW

zum Jahresabschluss 2021 der Stadt Hilden

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Haushaltsjahr 2021 die ihm nach Gesetz oder Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten unter anderem durch Beratung der Prüfberichte der örtlichen Rechnungsprüfung umfassend und sorgfältig wahrgenommen.

 

1.         Prüfungshandlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Beratungs- und Prüfungsamtes waren:

 

1.1     Schwerpunkte der Tätigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahr 2021:

 

Im Berichtsjahr 2021 kam der Rechnungsprüfungsausschuss zu drei Sitzungen zusammen, und zwar am 11.01.2021, am 02.09.2021 und am 08.12.2021.

 

In seinen Sitzungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse nach gründlicher Prüfung und Beratung gefasst. Der Bürgermeister ist seinen Informationspflichten vollumfänglich nachgekommen und hat dem Rechnungsprüfungsausschuss die von ihm gewünschten Informationen vollständig und zeitnah zur Verfügung gestellt.

 

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hatten in den Sitzungen stets ausreichend Gelegenheit, sich aktiv und kritisch mit den Berichten des Beratungs- und Prüfungsamtes und den Informationen des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Kämmerin auseinanderzusetzen wie auch eigene Anregungen einzubringen.

 

Im abgelaufenen Haushaltsjahr hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss verschiedenen Themen gewidmet. Standardmäßig steht in jeder Sitzung des Rechnungsprüfungs­aus­schus­ses eine Mitteilungsvorlage zu freihändigen Vergaben ab 5.000 € auf der Tagesordnung, zu der regelmäßig eine Reihe von Fragen gestellt und beantwortet wird.

 

In der Sitzung am 11.01.2021 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss über seine Aufgaben und die der örtlichen Rechnungsprüfung informiert und die Tätigkeiten des Beratungs- und Prüfungsamtes seit dem 01.10.2019 sowie die örtliche Prüfsituation unter Einbeziehung des risikoorientierten Prüfungsansatzes zur Kenntnis genommen.

 

In seiner Sitzung am 02.09.2021 hat der Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls getagt und über den Jahresabschluss 2020 der Stadt Hilden beraten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seinen eigenen Prüfungsbericht verfasst, der anschließend auch im Rat der Stadt beraten wurde, bevor der Rat den Jahresabschluss 2020 beschlossen hat.

 

In dieser Sitzung hat der Rechnungsprüfungsausschuss auch die Bestellung eines neuen technischen Prüfers vorberaten.

 

Am 08.12.2021 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Tätigkeiten des Beratungs- und Prüfungsamtes seit dem 01.10.2020 sowie die örtliche Prüfsituation unter Einbeziehung des risikoorientierten Prüfungsansatzes zur Kenntnis genommen. Außerdem hat er die Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Hilden beraten und seinen Bericht über seine Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes der Stadt Hilden des Jahres 2018 zur Erstattung an den Rat gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW erstellt und beschlossen.

 

1.2     Jahresabschlussprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung:

 

Das Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden ist laut Gesetz und Rechnungsprüfungsordnung Abschlussprüfer der Stadt und hat den Jahresabschluss 2021 nebst Lagebericht und allen Anlagen am 27.04.2022 zur Prüfung erhalten.

 

Der von Frau Kämmerin Anja Franke am 28.03.2022 nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgestellte und von Herrn Bürgermeister Dr. Claus Pommer am 31.03.2022 bestätigte Jahresabschluss der Stadt Hilden zum 31. Dezember 2021 sowie der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2021 wurden gemäß dem gesetzlichen Prüfungsauftrag unter Berücksichtigung der festgelegten Prüfungsschwerpunkte und unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.

 

Die Prüfungen durch das Beratungs- und Prüfungsamt ergaben zwei Einwendungen und vier Hinweise. Dennoch konnte - mit Vorbemerkungen zur Abwertung des Gebäudevermögens und zu einer wesentlichen Schwäche des rechnungslegungsbezogenen, internen Kontrollsystems - am 15.11.2022 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

 

2.       Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis der Prüfung:

 

Der Abschlussbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 15.11.2022 wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses rechtzeitig vor der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 12.12.2022 zugeleitet. In der Sitzung beant­wor­te­ten der Bürgermeister und die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes die Fragen des Rechnungsprüfungsausschusses und erteilten die erforderlichen und erbetenen Auskünfte.

 

Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes nahm ebenfalls an dieser Sitzung teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Ferner berichtete er darüber, dass er über eine wesentliche Schwäche des rechnungslegungsbezogenen, internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess berichten müsse. Betroffen ist hier das Gebäudevermögen als wesentlicher Bestandteil des Eigenkapitals. Nicht ausreichende oder gar nicht vorliegende Informationen oder Dokumentationen - hier die Zuordnung konkreter Unterhaltungsaufwendungen zu den einzelnen Gebäuden im Verhältnis zu den Haushaltsansätzen - sind eine wesentliche Schwäche des rechnungslegungsbezogenen, internen Kontrollsystems, über die der Leiter gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW zu berichten hat.

 

Er informierte über die vom Beratungs- und Prüfungsamt zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten Leistungen sowie darüber, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes stand den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung.

 

Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes empfahl dem Rechnungsprüfungsausschuss, den von der Kämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 nebst dem zugehörigen Lagebericht zu billigen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits eingehend unter Einbezug des Prüfungsberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes geprüft und sich dabei an den Vorschriften des § 102 GO NRW orientiert. Er hat sich in der Ausschusssitzung und der Rückfragen der Ausschussmitglieder ein eigenes Bild bzw. Urteil gebildet. Dabei ist der Rechnungsprüfungsausschuss zu keinem anderen Ergebnis oder zu Einwendungen gekommen und schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfungen den Ergebnissen des Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes zum Jahresabschluss der Stadt Hilden zum 31. Dezember 2021 und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr 2021 an.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie den Lagebericht und empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form festzustellen.“

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet das Beratungs- und Prüfungsamt, den vorstehenden Bericht als Anlage zur Sitzungsvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 hinzuzufügen und somit den Rat in Kenntnis zu setzen.“