Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschlussvorschlag:

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatungen im Hauptausschluss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die Aufhebung der bisher unter Anwendungsvorbehalt stehenden Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Hilden (Wettbürosteuersatzung) vom 15.12.2021.“

 

 

Satzung zur Aufhebung der Satzung

über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Hilden

(Wettbürosteuersatzung)

 

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) - in der aktuell gültigen Fassung - und der §§ 1 bis 3 und § 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) - in der aktuell gültigen Fassung - hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende Satzung beschlossen:

 

 

 

§ 1

 

Die Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Hilden (Wettbürosteuersatzung) vom 15.12.2021 wird aufgehoben.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2022 in Kraft.