Sitzung: 24.11.2022 Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
Beschluss: mit geändertem Antragstext einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV IV/018/2
Geänderter
Antragstext aus der Sitzung des UKS am 24.11.2022:
Der Rat der Stadt
Hilden bekennt sich ausdrücklich zum Klimaschutz. Er strebt deshalb an, die
Klimaschutzziele
der Bundesregierung für 2045 bis zum Jahr 2035 zu erreichen.
1) Um dieses Ziel
zu erreichen, wird zunächst gesamtstädtisch der Ist-Zustand hinsichtlich der
Treibhausgas-Emissionen
ermittelt und dazu - wie in Düsseldorf- eine Klimabilanz erstellt.
2) Im jährlichen
Bericht zu den Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind die je Maßnahme voraussichtlich
zu erzielenden Reduktionen der Treibhausgasemissionen darzustellen.
3) Der
Jahresenergieverbrauch der einzelnen Liegenschaften der Stadt Hilden ist zu
ermitteln und auf Grundlage von Kennwertvergleichen zu bewerten. Darauf
aufbauend ist ein Vorschlag dem Rat vorzulegen, welche Liegenschaften
hinsichtlich der Optimierung des Energieverbrauchs untersucht werden sollen.
Eine Prioritätenliste zur Sanierung dieser Liegenschaften ist zu erstellen.
4) Parallel dazu
wird ein Plan entwickelt, nach dem alle geeigneten Dächer der Stadt bis zum
Jahr 2030 mit Solaranlagen ausgestattet werden.
5) Im Laufe des
Jahres 2023 werden seitens der Stadt für Bürger*innen, Gewerbetreibende und
Unternehmen öffentlichkeitswirksame
Informationsangebote und die Vermittlung von Beratungsangeboten im Bereich
Klimaschutz und Klimaanpassung bereitgestellt.
6) Bei der
Anschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten wird möglichst die
klimafreundlichste
Variante erworben.
7) Alle drei Jahre
sind die erzielten Reduktionen der Treibhausgasemissionen zu ermitteln und
diese zu
präsentieren. Die angestrebten Ziele verstehen sich als Mindestanforderungen.
Sollten
Land und Bund
weiterführende Vorgaben machen, gelten die damit verbundenen höheren
Anforderungen.
8) Die Verwaltung
stellt dar, welche Gelder im Jahr 2024 und in den Folgejahren für Klimaschutz
und Klimaanpassung
bereitgestellt werden müssen.
9) Die
Stadtverwaltung wird damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Landesgesellschaft
NRW.Energy4Climate
eine Klimaschutz- und Klimaneutralitätsstrategie für Hilden zu entwickeln.