Sitzung: 23.11.2022 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 6
Vorlage: WP 20-25 SV 61/093
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 267
für den Bereich Westring / Schalbruch gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in
Verbindung mit § 4b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634) das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli
2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist.
Das rund 15.800 m² große Plangebiet umfasst gänzlich die Flurstücke 179,
181, 187, 209 sowie Teilbereiche der Flurstücke 25, 180, 185, 205 in der Flur
34, Gemarkung Hilden. Darüber hinaus schließt der Geltungsbereich auch die
Flurstücke 1062 und 1064 sowie
Teilbereiche der Flurstücke 976 und 1063 in der Flur 11, Gemarkung Hilden, ein.
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplans grenzt im Norden und Nordosten an landwirtschaftliche
Flächen und im Osten und Süden an die Verkehrsflächen des Hildener Westrings
und der Straße Schalbruch. Im Südosten des Plangebietes befindet sich der
Siedlungsrand des Hildener Stadtgebietes und im Süden der bewaldete
Böschungsbereich des Menzelsees. Im Westen wird das Plangebiet durch die
Straßen Breidenbruch, sowie die angrenzenden Wald- und Gewässerflächen des
Elbsees begrenzt.
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Parkraumangebotes
zu schaffen und das bereits vorhandene Parkraumangebot planungsrechtlich zu
sichern. Darüber hinaus werden die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen des Schalbruchs
und Westrings einbezogen, um die anvisierte Umgestaltung des Kreuzungsbereiches
Westring / Schalbruch planungsrechtlich zu sichern bzw. vorzubereiten.