Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB und in Verbindung mit § 4b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist.

 

Das Plangebiet befindet sich unmittelbar westlich des Stadtparks im Bereich Itterstraße, Neustraße (Südwest), Neustraße (Südost) und Itterbach. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die an die Verkehrsfläche der Neustraße südöstlich und südwestlich angrenzenden Gebäudefluchten von der Itterbrücke bis zur Einmündung der gegenüberliegenden Itterstraße einschließlich deren Straßenbreite. Im Weiteren wird der Geltungsbereich durch die nordwestlich an die Verkehrsfläche der Itterstraße angrenzende vorderste Gebäudeflucht bis zur Einmündung der Wehrstraße begrenzt. Ab der Wehrstraße verspringt die Grenze des Geltungsbereichs auf die südöstliche Seite der Itterstraße und verläuft dort bis zur Itter. Von dort folgt die Grenze der Böschungsoberkante in südlicher Richtung bis auf die gegenüberliegende Straßenseite der Neustraße. Das Plangebiet umfasst in der Flur 52 die Flurstücke 35, 36, 37, 40, 41, 51, 52, 53, 112, 113, 114, 115, 116, 138 (teilw.), 141, 142, 174, 175,176, 177, 241, 244 und 275 (teilw.) der Gemarkung Hilden. Die Größe des Plangebietes beträgt rund 19.830 m².

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67C sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung für eine Wohnbebauung sowie für Teile des Plangebietes zur planungsrechtlichen Sicherung von bestehenden Wohngebäuden (Neustraße 29 bis 41) geschaffen werden. Zudem sollen die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen der Itterstraße und Neustraße im Zuge des Bauleitplanverfahrens einbezogen und planungsrechtlich gesichert werden. Im Plangebiet sollen Wohneinheiten unterschiedlicher Größe im frei finanzierten und geförderten Mehrfamilienhaussegment realisiert werden.