Beschluss: Antrag zurückgezogen

Antragstext:

Der Rat der Stadt Hilden möge wie folgt beschließen:

 

1. Die Stadt Hilden und deren Tochter die Stadtwerke Hilden GmbH bilden präventiv einen Hilfsfonds in Höhe von 500.000 €.

 

2. Die 500.000 € werden jeweils zu 50% durch die Stadt Hilden und die Stadtwerke Hilden GmbH bereitgestellt. Die Kosten für den Fonds sind durch den laufenden Haushalt (ggf. als Nachtrag) zu decken.

 

3. Der Hilfsfonds wird von der Stadtwerke Hilden GmbH verwaltet und publik gemacht.

 

4. Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Hilden GmbH und/oder Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hilden, die durch die hohen Energiekosten unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten, erhalten formlos und schnell Hilfe durch die Fondsverwaltung.

 

5. Die Fondsverwaltung prüft im Einzelfall, ob eine unverschuldete

Bedürftigkeit vorliegt und nutzt den Hilfsfonds, um die Hilfesuchenden zu unterstützen.

 

6. Die Stadtwerke Hilden GmbH richtet vom 01.12.2022 bis zum 30.06.2023 ein Moratorium von Energiesperrungen ein, welches nur im berechtigten Einzelfall

(Energiediebstahl, Zahlungsverweigerung bei nicht nachgewiesener Bedürftigkeit o.ä.) aufgehoben werden kann.

 

7. Die Stadtwerke Hilden GmbH erstellt eine Matrix zur Feststellung der Bedürftigkeit und zur Höhe der finanziellen Unterstützung der einzelnen Haushalte fest.

Die Vorlage wird dem AR der Stadtwerke Hilden GmbH zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.