Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag (Ergänzung während der Sitzung in kursiv):

 

Alternative 1:

     Die Verwaltung erarbeitet auf Basis des Lösungsvorschlages Nr. 1 einen Handlungsleitfaden zur Bearbeitung von Anträgen auf zusätzliche Grundstückszufahrten für die Nutzung von Wallboxen.

 

oder

 

Alternative 2 alt (ursprünglicher Vorschlag der Verwaltung):

Die Verwaltung erarbeitet auf Basis des Lösungsvorschlages Nr. 2 einen Handlungsleitfaden zur Bearbeitung von Anträgen auf zusätzliche Grundstückszufahrten für die Nutzung von Wallboxen.

 

oder

 

Alternative 2 neu (Ergänzungsantrag der CDU aus dem Stadtentwicklungsausschuss):

     Die Verwaltung erarbeitet auf Basis des Lösungsvorschlages Nr. 2 einen Handlungsleitfaden zur Bearbeitung von Anträgen auf zusätzliche Grundstückszufahrten für die Nutzung von Wallboxen.

 

     In einem ersten Prüfschritt ist zunächst zu prüfen, ob bereits an anderen Stellen als auf dem Grundstück des Wohnhauses dem Objekt zugeordnete Stellplätze, Garagen oder Carports vorhanden sind, die für die Anbringung einer Wallbox potenziell infrage kämen. Dies könnten z.B. Garagenhöfe sein, in denen die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze für die jeweilige Wohneinheit untergebracht sind. Falls diese Frage bejaht werden kann, soll grundsätzlich der dem Objekt zugeordnete Stellplatz für die Wallbox Nutzung in Anspruch genommen werden. Nur wenn die Elektrifizierung dieses Stellplatzes aus technischen Gründen ausscheidet, soll die Möglichkeit einer zusätzlichen Grundstückszufahrt im Bereich des Wohnhauses geprüft werden. Eigentumsrechtliche Gründe - wie z.B. eine fehlende Zustimmung der Miteigentümer des Garagenhofes - sind keine Gründe, um eine zusätzliche Grundstückszufahrt zu Lasten der öffentlichen Belange zu ermöglichen und führen somit zur Ablehnung des Antrags.