Beschlussvorschlag (Ergänzung während der
Sitzung in kursiv):
Alternative 1:
Die Verwaltung erarbeitet auf
Basis des Lösungsvorschlages Nr. 1 einen Handlungsleitfaden zur Bearbeitung von
Anträgen auf zusätzliche Grundstückszufahrten für die Nutzung von Wallboxen.
oder
Alternative 2 alt (ursprünglicher Vorschlag
der Verwaltung):
Die Verwaltung erarbeitet auf Basis des Lösungsvorschlages
Nr. 2 einen Handlungsleitfaden zur Bearbeitung von Anträgen auf zusätzliche
Grundstückszufahrten für die Nutzung von Wallboxen.
oder
Alternative 2 neu
(Ergänzungsantrag der CDU aus dem Stadtentwicklungsausschuss):
Die Verwaltung erarbeitet auf
Basis des Lösungsvorschlages Nr. 2 einen Handlungsleitfaden zur Bearbeitung von
Anträgen auf zusätzliche Grundstückszufahrten für die Nutzung von Wallboxen.
In einem ersten Prüfschritt
ist zunächst zu prüfen, ob bereits an anderen Stellen als auf dem Grundstück
des Wohnhauses dem Objekt zugeordnete Stellplätze, Garagen oder Carports
vorhanden sind, die für die Anbringung einer Wallbox potenziell infrage kämen.
Dies könnten z.B. Garagenhöfe sein, in denen die bauordnungsrechtlich
notwendigen Stellplätze für die jeweilige Wohneinheit untergebracht sind. Falls
diese Frage bejaht werden kann, soll grundsätzlich der dem Objekt zugeordnete
Stellplatz für die Wallbox Nutzung in Anspruch genommen werden. Nur wenn die
Elektrifizierung dieses Stellplatzes aus technischen Gründen ausscheidet, soll
die Möglichkeit einer zusätzlichen Grundstückszufahrt im Bereich des Wohnhauses
geprüft werden. Eigentumsrechtliche Gründe - wie z.B. eine fehlende Zustimmung
der Miteigentümer des Garagenhofes - sind keine Gründe, um eine zusätzliche
Grundstückszufahrt zu Lasten der öffentlichen Belange zu ermöglichen und führen
somit zur Ablehnung des Antrags.