Sitzung: 14.09.2022 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 20/091
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden
beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, die
Befreiungsmöglichkeit zur Aufstellung vom Gesamtabschluss 2021 gemäß § 116a
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Anspruch zu nehmen.