Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 7

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.    Der seitens der Antragstellerin vorgelegte modifizierte städtebauliche Entwurf wird als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren akzeptiert.
Entwurfsänderungen im städtebaulichen Abwägungsverfahren bleiben bei diesem Grundsatzbeschluss vorbehalten.

2.    Es wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106C für einen Bereich zwischen Gerresheimer Straße und Heinrich-Lersch-Straße als Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 24 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 12 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hilden-Nord westlich der Gerresheimer Straße. Es umfasst die Flurstücke 721 und 765 in Flur 10 der Gemarkung Hilden.
Die Plangebietsgröße beträgt ca. 0,7 ha.

Ziel des Bebauungsplanes 106C ist es, im Plangebiet eine aus Reihenhäusern bestehende Wohnbebauung mit einer gemeinsamen Carport-Anlage, einer Erschließungsstraße mit Wendeanlage und einer Versickerungsfläche zu ermöglichen. Dabei sollen auch Klimaschutz-Aspekte Berücksichtigung finden.