Sitzung: 10.08.2022 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 7
Vorlage: WP 20-25 SV 61/083
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Der seitens der
Antragstellerin vorgelegte modifizierte städtebauliche Entwurf wird als
Grundlage für das Bebauungsplanverfahren akzeptiert.
Entwurfsänderungen im städtebaulichen Abwägungsverfahren bleiben bei diesem
Grundsatzbeschluss vorbehalten.
2. Es wird die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 106C für einen Bereich zwischen Gerresheimer Straße und
Heinrich-Lersch-Straße als Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 24 gemäß §
2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 12 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch
Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hilden-Nord westlich der Gerresheimer Straße.
Es umfasst die Flurstücke 721 und 765 in Flur 10 der Gemarkung Hilden.
Die Plangebietsgröße beträgt ca. 0,7 ha.
Ziel des Bebauungsplanes 106C ist es, im Plangebiet eine aus Reihenhäusern
bestehende Wohnbebauung mit einer gemeinsamen Carport-Anlage, einer
Erschließungsstraße mit Wendeanlage und einer Versickerungsfläche zu ermöglichen.
Dabei sollen auch Klimaschutz-Aspekte Berücksichtigung finden.