Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Rat der Stadt Hilden beschließt über einen einmaligen Betriebskostenzuschuss für die Übernahme der Mietanteile für das Jahr 2022 von gesamt gerundet 51.697€ (Ortsübliche Miete, Leerstand). Da diese Mittelbereitbereitstellung nicht unabweisbar ist, muss der Betrag aus dem laufenden Budget des Dezernates III zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Verwaltung wird gebeten, vorbehaltlich entsprechender Deckungsmittel für den Haushaltsplanentwurf 2023-2025 vorbehaltlich der Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung des Trägers bis zum 31.07.2022, einen Betriebskostenzuschuss von 51.697€ in der Budgetplanung zu berücksichtigen.

 

b)

Der Rat der Stadt Hilden beschließt über einen einmaligen Betriebskostenzuschuss für die Übernahme der nicht auf die Produkte der FZG umlegbaren Verwaltungskosten für das Jahr 2022 von gesamt gerundet 115.649 €. Da diese Mittelbereitbereitstellung nicht unabweisbar ist, muss der Betrag aus dem laufenden Budget des Dezernates III zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Verwaltung wird gebeten, vorbehaltlich entsprechender Deckungsmittel für den Haushaltsplanentwurf 2023-2025 und vorbehaltlich der Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung des Trägers bis zum 31.07.2022, ein Betriebskostenzuschuss von 115.649€ in der Budgetplanung zu berücksichtigen.

 

c)

Der Rat der Stadt Hilden beschließt dem Träger einen jährlichen Zuschuss für die Jahre 2022 - 2023 in Höhe von 6.258,25€ für die Durchführung freiwilliger Angebote auszuzahlen. Für die Beschaffung der erforderlichen Grundausstattung wird dem Träger ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 3.027€ gewährt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Dezernates III ggf. unter Ausnutzung der Möglichkeiten der flexiblen Haushaltsführung gemäß § 9 der Haushaltssatzung.

 

d)

Der Rat der Stadt Hilden beschließt dem Träger einen jährlichen Zuschuss für die Jahre 2022 - 2023 in Höhe von 6.533 € für die Durchführung des Angebotes der Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen sowie die Demenzinfocenter- (DIC) Angehörigenberatung auszuzahlen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Dezernates III ggf. unter Ausnutzung der Möglichkeiten der flexiblen Haushaltsführung gemäß § 9 der Haushaltssatzung.

 

e)

Bezüglich des Abenteuerspielplatzes beschließt der Rat eine der dargestellten Varianten:

 

 

Variante 1:

 

Unter Berücksichtigung des Hinweises des BPA wird die Verwaltung beauftragt, die vergaberechtli-chen Umstände bis zum 31.08.2022 zu prüfen.

 

Der Rat beschließt, dem Träger zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit für das dritte Quartal 2022 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 146.544€ zu geben.

 

Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung von Transferaufwendungen im Produkt 060107 in Höhe von 70.000€ für den Abenteuerspielplatz. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Produkt 160101.

 

 

Variante 2 (Ergänzung durch die Verwaltung während der Sitzung in fett):

 

Der Rat der Stadt Hilden bestätigt den Beschluss des JHA und beschließt über einen Zuschuss an die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. für den Zeitraum 01.07.-31.12.22 von 160.225€.

Dazu beschließt der Rat eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produkt 060107 in Höhe 152.855€. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Produkt 160101.

 

Weiter beschließt der Rat für die Jahre 2023 - 2025, vorbehaltlich der abgeschlossenen vergaberechtlichen Prüfung und dem schriftlichen Ergebnis, dass kein Vergabeverfahren durchzuführen ist, über einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 320.450 € (288.300€ und 32.150€ weiterer Zuschuss für den Fall, dass die Fördermittel nicht, wie beantragt, bewilligt werden) sowie einmalig 6.000€ für den Neubau des Hühnergeheges.