Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt über einen einmaligen Betriebskostenzuschuss für die
Übernahme der Mietanteile für das Jahr 2022 von gesamt gerundet 51.697€
(Ortsübliche Miete, Leerstand). Da diese Mittelbereitbereitstellung nicht
unabweisbar ist, muss der Betrag aus dem laufenden Budget des Dezernates III
zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung
wird gebeten, vorbehaltlich entsprechender Deckungsmittel für den
Haushaltsplanentwurf 2023-2025 vorbehaltlich der Vorlage der mittelfristigen
Finanzplanung des Trägers bis zum 31.07.2022, einen Betriebskostenzuschuss von
51.697€ in der Budgetplanung zu berücksichtigen.
b)
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt über einen einmaligen Betriebskostenzuschuss für die
Übernahme der nicht auf die Produkte der FZG umlegbaren Verwaltungskosten für
das Jahr 2022 von gesamt gerundet 115.649 €. Da diese
Mittelbereitbereitstellung nicht unabweisbar ist, muss der Betrag aus dem
laufenden Budget des Dezernates III zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung
wird gebeten, vorbehaltlich entsprechender Deckungsmittel für den
Haushaltsplanentwurf 2023-2025 und vorbehaltlich der Vorlage der
mittelfristigen Finanzplanung des Trägers bis zum 31.07.2022, ein
Betriebskostenzuschuss von 115.649€ in der Budgetplanung zu berücksichtigen.
c)
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt dem Träger einen jährlichen Zuschuss für die Jahre 2022 -
2023 in Höhe von 6.258,25€ für die Durchführung freiwilliger Angebote
auszuzahlen. Für die Beschaffung der erforderlichen Grundausstattung wird dem
Träger ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 3.027€ gewährt.
Die Finanzierung
erfolgt aus dem Budget des Dezernates III ggf. unter Ausnutzung der
Möglichkeiten der flexiblen Haushaltsführung gemäß § 9 der Haushaltssatzung.
d)
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt dem Träger einen jährlichen Zuschuss für die Jahre 2022 -
2023 in Höhe von 6.533 € für die Durchführung des Angebotes der Beratung von
Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen sowie die Demenzinfocenter-
(DIC) Angehörigenberatung auszuzahlen.
Die Finanzierung
erfolgt aus dem Budget des Dezernates III ggf. unter Ausnutzung der Möglichkeiten
der flexiblen Haushaltsführung gemäß § 9 der Haushaltssatzung.
e)
Bezüglich des
Abenteuerspielplatzes beschließt der Rat eine der dargestellten Varianten:
Variante 1:
Unter
Berücksichtigung des Hinweises des BPA wird die Verwaltung beauftragt, die
vergaberechtli-chen Umstände bis zum 31.08.2022 zu prüfen.
Der Rat
beschließt, dem Träger zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit
für das dritte Quartal 2022 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 146.544€
zu geben.
Der Rat
beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung von Transferaufwendungen im
Produkt 060107 in Höhe von 70.000€ für den Abenteuerspielplatz. Die Deckung
erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Produkt 160101.
Variante 2 (Ergänzung durch die Verwaltung während der
Sitzung in fett):
Der Rat der Stadt
Hilden bestätigt den Beschluss des JHA und beschließt über einen Zuschuss an
die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. für den Zeitraum
01.07.-31.12.22 von 160.225€.
Dazu beschließt
der Rat eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produkt 060107 in Höhe
152.855€. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im
Produkt 160101.
Weiter beschließt
der Rat für die Jahre 2023 - 2025,
vorbehaltlich der abgeschlossenen vergaberechtlichen Prüfung und dem
schriftlichen Ergebnis, dass kein Vergabeverfahren durchzuführen ist, über
einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 320.450 € (288.300€ und 32.150€ weiterer
Zuschuss für den Fall, dass die Fördermittel nicht, wie beantragt, bewilligt
werden) sowie einmalig 6.000€ für den Neubau des Hühnergeheges.