Sitzung: 22.06.2022 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: an Fachausschuss verwiesen
Vorlage: WP 20-25 SV IV/018
Antragstext:
Der Rat der Stadt Hilden bekennt sich ausdrücklich zum Klimaschutz.
Er strebt deshalb die Klimaneutralität für Hilden spätestens ab 2035 an.
• Um dieses Ziel zu erreichen, wird zunächst gesamtstädtisch der Ist-Zustand hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen ermittelt und dazu – wie in Düsseldorf - eine Klimabilanz erstellt. Darauf aufbauend werden von der Verwaltung die notwendigen Schritte zur Erreichung des Klimaziels erarbeitet und dem Rat zur Abstimmung gestellt.
• Der energetische Sanierungsbedarf des Gebäudebestandes der Stadt und der städt. Gesellschaften ist zu ermitteln. Darauf aufbauend wird eine Prioritätenliste zu den Gebäuden erstellt, deren Sanierung die höchsten Energieeinspareffekte ermöglicht.
• Parallel dazu wird ein Plan entwickelt, nach dem alle geeigneten Dächer der Stadt sowie der städtischen Gesellschaften bis zum Jahr 2030 mit Solaranlagen ausgestattet und begrünt werden.
• Auch wird sichergestellt, dass seitens der Stadt im Laufe des Jahres 2023 für Bürger*innen, Gewerbetreibende und Unternehmen Beratungsangebote im Bereich Klimaschutz und -anpassung im ausreichenden Umfang geschaffen werden.
• Bei der Anschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten wird grundsätzlich die klimafreundlichste Variante erworben.
• Inwieweit sich die Stadt dem Klimaziel angenähert hat, ist jährlich zu ermitteln.
• Die Verwaltung stellt zu den Haushaltsplanberatungen dar, welche Gelder in 2023 und in den Folgejahren für Klimaschutz und -anpassung bereitgestellt werden müssen.