Beschluss: an Fachausschuss verwiesen

Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden bekennt sich ausdrücklich zum Klimaschutz.

Er strebt deshalb die Klimaneutralität für Hilden spätestens ab 2035 an.

    Um dieses Ziel zu erreichen, wird zunächst gesamtstädtisch der Ist-Zustand hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen ermittelt und dazu – wie in Düsseldorf - eine Klimabilanz erstellt. Darauf aufbauend werden von der Verwaltung die notwendigen Schritte zur Erreichung des Klimaziels erarbeitet und dem Rat zur Abstimmung gestellt.

    Der energetische Sanierungsbedarf des Gebäudebestandes der Stadt und der städt. Gesellschaften ist zu ermitteln. Darauf aufbauend wird eine Prioritätenliste zu den Gebäuden erstellt, deren Sanierung die höchsten Energieeinspareffekte ermöglicht.

    Parallel dazu wird ein Plan entwickelt, nach dem alle geeigneten Dächer der Stadt sowie der städtischen Gesellschaften bis zum Jahr 2030 mit Solaranlagen ausgestattet und begrünt werden.

    Auch wird sichergestellt, dass seitens der Stadt im Laufe des Jahres 2023 für Bürger*innen, Gewerbetreibende und Unternehmen Beratungsangebote im Bereich Klimaschutz und -anpassung im ausreichenden Umfang geschaffen werden.

    Bei der Anschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten wird grundsätzlich die klimafreundlichste Variante erworben.

    Inwieweit sich die Stadt dem Klimaziel angenähert hat, ist jährlich zu ermitteln.

    Die Verwaltung stellt zu den Haushaltsplanberatungen dar, welche Gelder in 2023 und in den Folgejahren für Klimaschutz und -anpassung bereitgestellt werden müssen.