Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 58, Nein: 3

Beschlussvorschlag der SPD aus dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 06.04.2022:

 

Nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung beschließt der Rat der Stadt Hilden folgende 4. Nachtragssatzung zur Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom 29.08.2001:

 

4. Nachtragssatzung zur Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom 29.08.2001

 

§ 1

 

Die Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom 29.08.2001 wird wie folgt geändert:

 

§ 4 (Höhe der Parkgebühr) wird wie folgt gefasst:

 

Die Parkgebühren betragen auf allen öffentlichen oberirdischen Stellplatzanlagen

 

- montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr

- samstags in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr

 

a) für Parken von Minute 1 bis 20                 0,50 €              0,60 €

b) für Parken von Minute 21 bis 40               0,50 €              0,60 €

c) für Parken von Minute 41 bis 60               0,50 €              0,60 €                        

b) ansonsten für jede weitere angefangene Stunde 1,50 € 1,80 €

 

 

§ 2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 01. Juni 2022 in Kraft.

 

 

Beschlussvorschlag Verwaltung (Änderungen durchgestrichen und kursiv):

 

Nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung beschließt der Rat der Stadt Hilden folgende 4. Nachtragssatzung zur Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom 29.08.2001:

 

4. Nachtragssatzung zur Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom 29.08.2001

 

§ 1

 

Die Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom 29.08.2001 wird wie folgt geändert:

 

§ 4 (Höhe der Parkgebühr) wird wie folgt gefasst:

 

Die Parkgebühren betragen auf allen öffentlichen oberirdischen Stellplatzanlagen

 

- montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr

- samstags in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr

 

a) für Parken von Minute 1 bis 20                                 0,50 €

b) für Parken von Minute 21 bis 40                               0,50 €

c) für Parken von Minute 41 bis 60                               0,50 €                           

b) ansonsten für jede weitere angefangene Stunde     1,50 €

 

 

§ 2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 01. Juni 2022 01. September 2022 in Kraft.