Sitzung: 22.06.2022 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 58, Nein: 3
Vorlage: WP 20-25 SV 32/010
Beschlussvorschlag
der SPD aus dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 06.04.2022:
Nach Vorberatung
im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung beschließt der Rat der Stadt Hilden
folgende 4. Nachtragssatzung zur Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren
(Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom 29.08.2001:
4.
Nachtragssatzung zur Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren
(Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom 29.08.2001
§ 1
Die
Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) in der
Stadt Hilden vom 29.08.2001 wird wie folgt geändert:
§ 4 (Höhe der
Parkgebühr) wird wie folgt gefasst:
Die Parkgebühren
betragen auf allen öffentlichen oberirdischen Stellplatzanlagen
- montags bis
freitags in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr
- samstags in der
Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr
a) für Parken von
Minute 1 bis 20 0,50 € 0,60
€
b) für Parken von
Minute 21 bis 40 0,50 € 0,60 €
c) für Parken von
Minute 41 bis 60 0,50 € 0,60 €
b) ansonsten für
jede weitere angefangene Stunde 1,50 € 1,80
€
§ 2
Diese
Nachtragssatzung tritt am 01. Juni 2022 in Kraft.
Beschlussvorschlag Verwaltung (Änderungen
durchgestrichen und kursiv):
Nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen
und Beteiligung beschließt der Rat der Stadt Hilden folgende 4.
Nachtragssatzung zur Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren
(Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom 29.08.2001:
4. Nachtragssatzung zur Gebührenordnung zur
Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom
29.08.2001
§ 1
Die Gebührenordnung zur Erhebung von
Parkgebühren (Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom 29.08.2001 wird wie
folgt geändert:
§ 4 (Höhe der Parkgebühr) wird wie folgt
gefasst:
Die Parkgebühren betragen auf allen öffentlichen oberirdischen Stellplatzanlagen
- montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr
- samstags in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr
a) für Parken von Minute 1 bis 20 0,50 €
b) für Parken von Minute 21 bis 40 0,50 €
c) für Parken von Minute 41 bis 60 0,50 €
b) ansonsten für jede weitere angefangene Stunde 1,50 €
§ 2
Diese Nachtragssatzung tritt am 01. Juni
2022 01. September 2022 in Kraft.