Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt wie folgt:

 

Die folgende Straße in der Stadt Hilden wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der z. Z. gültigen Fassung

 

-   als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW), dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

 

Lfd. Nr.

 

Straße

 

von - bis

 

Gemarkung Hilden

 

Flur

 

Flurstück

 

1

 

Heideweg

 

Wendehammer

 

20

 

949