Sitzung: 22.06.2022 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 26/021/2
Geänderter Antragstext (Änderung im UKS am
19.05.2022, ursprünglicher Antragstext durchgestrichen):
Bei Neubauten und
Dacherneuerungen von Gebäuden der Stadt Hilden sowie ihrer Töchter wird im Rahmen der Vorplanung geprüft, ob solare Strahlungsenergie
wirtschaftlich nutzbar ist.
Sofern die wirtschaftliche Nutzbarkeit durch
einen zertifizierten Energieberater zum Abschluss der Vorplanung bestätigt
wird, erfolgt die Ausstattung des Gebäudes mit Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie.
Auf Neubauten der Stadt Hilden und ihrer
Töchter werden grundsätzlich Photovoltaikanlagen installiert. Das gleiche gilt
bei Dacherneuerungen, sofern dies technisch möglich ist und dem Denkmalschutz
nicht entgegensteht.
Die Verpflichtung zur Installation von
PV-Anlagen ergibt sich, wenn eine Amortisierung der Kosten innerhalb von 20
Jahren zu erwarten ist.