Sitzung: 22.06.2022 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: WP 20-25 SV 20/085
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt
- den Verkauf
sämtlicher derzeit von der Stadtwerke Hilden GmbH gehaltener Geschäftsanteile
der Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH an die
Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH zum 31.12.2022 (durch Abschluss eines
zu beurkundenden Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrags zwischen SWH
und WGH),
- die Aufhebung
des zwischen der Stadtwerke Hilden GmbH und der Grundstücksgesellschaft
Stadtwerke Hilden mbH bestehenden Gewinnabführungsvertrags zum Ablauf des
31.12.2022 (durch schriftlichen Vertrag zwischen SWH und GSH),
- die
unentgeltliche Übertragung der derzeit von der Stadt Hilden
Beteiligungsgesellschaft mbH gehaltenen 5,1 % Geschäftsanteile der
Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH an die
Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH zum 31.12.2022 (durch einen
zu beurkundenden Geschäftsanteilsübertragungs- bzw. Einbringungsvertrag
zwischen der SHB und der GSH),
- die
Verschmelzung der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft mbH auf die
Grundstücksgesellschaft mbH mit zivilrechtlicher Wirkung zum 01.01.2023
(durch Beurkundung eines Verschmelzungsvertrages zwischen GSH und IGH) und
- die
Verschmelzung der Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH auf die
Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH mit zivilrechtlicher Wirkung zum
01.01.2023 (durch Beurkundung eines Verschmelzungsvertrages zwischen WGH
und GSH)
und weist
den Gesellschaftsvertreter der Stadt Hilden
und die Aufsichtsratsmitglieder der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH,
den Gesellschaftervertreter der Stadt Hilden
Beteiligungsgesellschaft mbH und die Aufsichtsratsmitglieder der Stadt Hilden
Holding GmbH sowie der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH,
den Gesellschaftervertreter der Stadt Hilden
Holding GmbH sowie die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Hilden GmbH,
den Gesellschaftsvertreter der Stadtwerke
Hilden GmbH sowie die Aufsichtsratsmitglieder der Grundstücksgesellschaft
Stadtwerke Hilden mbH
an,
dem Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrags zu oben Ziff. 1,
dem Aufhebungsvertrag zu oben Ziff. 2,
dem Geschäftsanteilsübertragungsvertrag
zu oben Ziff. 3,
dem Verschmelzungsvertrag zu oben Ziff. 4 und
dem Verschmelzungsvertrag zu oben Ziff. 5
vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Aufsichtsbehörde
zuzustimmen.