Sitzung: 25.05.2022 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 20-25 SV 20/085
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen empfiehlt,
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt
1. den Verkauf sämtlicher derzeit von der Stadtwerke Hilden GmbH gehaltener Geschäftsanteile der Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH an die Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH zum 31.12.2022 (durch Abschluss eines zu beurkundenden Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrags zwischen SWH und WGH),
2. die
Aufhebung des zwischen der Stadtwerke Hilden GmbH und der
Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH bestehenden Gewinnabführungsvertrags
zum Ablauf des 31.12.2022 (durch schriftlichen Vertrag zwischen SWH und GSH),
3. die unentgeltliche Übertragung der derzeit von der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH gehaltenen 5,1 % Geschäftsanteile der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH an die Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH zum 31.12.2022 (durch einen zu beurkundenden Geschäftsanteilsübertragungs- bzw. Einbringungsvertrag zwischen der SHB und der GSH),
4. die Verschmelzung der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft mbH auf die Grundstücksgesellschaft mbH mit zivilrechtlicher Wirkung zum 01.01.2023 (durch Beurkundung eines Verschmelzungsvertrages zwischen GSH und IGH) und
5. die Verschmelzung der Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH auf die Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH mit zivilrechtlicher Wirkung zum 01.01.2023 (durch Beurkundung eines Verschmelzungsvertrages zwischen WGH und GSH)
und weist
den Gesellschaftsvertreter der Stadt Hilden und die
Aufsichtsratsmitglieder der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH,
den Gesellschaftervertreter der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft
mbH und die Aufsichtsratsmitglieder der Stadt Hilden Holding GmbH sowie der
Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH,
den Gesellschaftervertreter der Stadt Hilden Holding GmbH sowie die
Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Hilden GmbH,
den Gesellschaftsvertreter der Stadtwerke Hilden GmbH sowie die
Aufsichtsratsmitglieder der Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH
an,
dem Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrags zu oben Ziff. 1,
dem Aufhebungsvertrag zu oben Ziff. 2,
dem Geschäftsanteilsübertragungsvertrag
zu oben Ziff. 3,
dem Verschmelzungsvertrag zu oben Ziff. 4 und
dem Verschmelzungsvertrag zu oben Ziff. 5
vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Aufsichtsbehörde
zuzustimmen.