Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Geänderter Antragstext (ursprünglicher Antragstext durchgestrichen):

 

Bei Neubauten und Dacherneuerungen von Gebäuden der Stadt Hilden sowie ihrer Töchter wird im Rahmen der Vorplanung geprüft, ob solare Strahlungsenergie wirtschaftlich nutzbar ist.

Sofern die wirtschaftliche Nutzbarkeit durch einen zertifizierten Energieberater zum Abschluss der Vorplanung bestätigt wird, erfolgt die Ausstattung des Gebäudes mit Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie.

 

Auf Neubauten der Stadt Hilden und ihrer Töchter werden grundsätzlich Photovoltaikanlagen installiert. Das gleiche gilt bei Dacherneuerungen, sofern dies technisch möglich ist und dem Denkmalschutz nicht entgegensteht.

Die Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen ergibt sich, wenn eine Amortisierung der Kosten innerhalb von 20 Jahren zu erwarten ist.

 

Erläuterungen zum Antrag:

 

Ohne den Ausbau von PV-Anlagen ist Klimaneutralität in Deutschland nicht erreichbar. Deshalb soll sich ihre Gesamtleistung bis 2030 bundesweit mehr als verdreifachen. Hier stehen besonders Städte in der Pflicht, der örtlichen Wirtschaft und den Bürger*innen als Vorbild zu dienen.