Sitzung: 25.05.2022 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 20-25 SV 26/021/1
Geänderter
Antragstext (ursprünglicher Antragstext durchgestrichen):
Bei
Neubauten und Dacherneuerungen von Gebäuden der Stadt Hilden sowie ihrer
Töchter wird im Rahmen der Vorplanung geprüft, ob solare Strahlungsenergie
wirtschaftlich nutzbar ist.
Sofern die
wirtschaftliche Nutzbarkeit durch einen zertifizierten Energieberater zum
Abschluss der Vorplanung bestätigt wird, erfolgt die Ausstattung des Gebäudes
mit Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie.
Auf Neubauten der
Stadt Hilden und ihrer Töchter werden grundsätzlich Photovoltaikanlagen
installiert. Das gleiche gilt bei Dacherneuerungen, sofern dies technisch
möglich ist und dem Denkmalschutz nicht entgegensteht.
Die Verpflichtung
zur Installation von PV-Anlagen ergibt sich, wenn eine Amortisierung der Kosten
innerhalb von 20 Jahren zu erwarten ist.
Erläuterungen
zum Antrag:
Ohne den Ausbau von PV-Anlagen ist Klimaneutralität in Deutschland nicht erreichbar. Deshalb soll sich ihre Gesamtleistung bis 2030 bundesweit mehr als verdreifachen. Hier stehen besonders Städte in der Pflicht, der örtlichen Wirtschaft und den Bürger*innen als Vorbild zu dienen.