Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 7

Damit fasste der Rat folgenden (geänderten) Beschluss:

 

„Die Stadt Hilden belässt das Gebäude im Privatbesitz der Eigentümergemeinschaft und beteiligt sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit städtischen Mitteln an einer Sanierung oder Neunutzung des Bahnhofes.

Sicherungsmaßnahmen gemäß Denkmalschutzgesetz werden angeordnet. Ein zu erstellendes grundlegendes Gutachten soll finanziell möglich gemacht werden.“