Sitzung: 08.02.2006 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 7
Vorlage: WP 04-09 SV 20/049
Damit
fasste der Rat folgenden (geänderten) Beschluss:
„Die
Stadt Hilden belässt das Gebäude im Privatbesitz der Eigentümergemeinschaft und
beteiligt sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit städtischen Mitteln an
einer Sanierung oder Neunutzung des Bahnhofes.
Sicherungsmaßnahmen
gemäß Denkmalschutzgesetz werden angeordnet. Ein zu erstellendes grundlegendes
Gutachten soll finanziell möglich gemacht werden.“