Sitzung: 28.04.2022 Integrationsrat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 20-25 SV 50/055
Antragstext:
Die Fraktion von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN stellt folgenden Ergänzungsantrag:
Der Rat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss die vorliegende Gebührensatzung mit folgender Ergänzung zu beschließen:
In § 4 Benutzungsgebühren wird ein neuer Absatz hinzugefügt.
(NN) Ausnahmen
Abweichend gelten auf Antrag für Personen, welche die Benutzungsgebühr vollständig aus
eigenem Einkommen aufzubringen haben (Selbstzahler), folgende Regelungen:
1. Wenn das Einkommen der Nutzerin/des Nutzers lediglich
a) bis zu 20 v.H. über dem jeweils aktuellen Regelbedarf nach dem SGB II und XII liegt, dann
beträgt die monatliche Benutzungsgebühr 70,00 Euro,
b) bis zu 40 v.H. über dem jeweils aktuellen Regelbedarf nach dem SGB II und XII liegt, dann
beträgt die monatliche Benutzungsgebühr 110,00 Euro,
c) bis zu 60 v.H. über dem jeweils aktuellen Regelbedarf nach dem SGB II und XII liegt, dann
beträgt die monatliche Benutzungsgebühr 150,00 Euro
pro Nutzerin/Nutzer.
2. Sollte das Einkommen mehr als 60 v.H. über dem jeweils aktuellen Regelbedarf nach dem SGB XII liegen, ist die volle Benutzungsgebühr von monatlich 195,00 Euro pro Nutzerin/Nutzer zu
zahlen.
3. Leben Nutzerinnen/Nutzer in einer Bedarfsgemeinschaft, dann sind die jeweiligen
Regelbedarfe aller Personen in der Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet dem
Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft gegenüberzustellen.
4. Die Miete darf für Leistungsbeziehende nach SGB II und XII die Mietzahlungen des
Leistungserbringers nicht übersteigen.