Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die
Ausgliederung des Sportstättenbetriebes zum Stichtag 01.01.2022 gemäß Entwurf
des anliegenden Ausgliederungsplanes. Der Rat der Stadt Hilden stimmt
ausdrücklich auch dem im Ausgliederungsplan festgestellten Gesellschaftsvertrag
der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH und der Bestellung der
Geschäftsführer nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes zu.
Der Rat beschließt, unter dem Vorbehalt der
Ausgliederung des Sportstättenbetriebes die Veräußerung der in der
Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 20/055/1 aufgeführten bebauten Grundstücke der
Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH (IGH) und der
Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH (GSH) an die WGH
Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH (WGH). Der Kaufpreis für die Grundstücke
beträgt mindestens 10 % der aktuellen Verkehrswerte der Grundstücke,
jedoch mindestens den Betrag, durch den gewährleistet ist, dass (a) kein durch
die Stadtwerke Hilden GmbH aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags
auszugleichender handelsrechtlicher Verlust bei der GSH aus den Grundstückverkäufen
entsteht und (b) nach der geplanten Verschmelzung der IGH auf die GSH und
sodann der GSH auf die WGH bei letzterer eine für bestehende
Zuwendungsverpflichtungen und Finanzierungszusagen tragfähigen
Eigenkapitalquote erhalten bleibt.
Alternative 2:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt mit
Bezug auf § 3.6 des Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrages vom
21.12.2021 den Verzicht auf den Vollzug der Ausgliederung gemäß
§ 3.1.3 sowie auf den Abschluss der Grundstückskaufverträge gemäß § 3.1.4
dieses Vertrages und weist den
Gesellschaftervertreter in der Stadt Hilden Holding GmbH an, dem Verzicht durch
Gesellschafterbeschluss zuzustimmen und die Geschäftsführung der Stadt Hilden
Holding GmbH anzuweisen, den Verzicht gegenüber der Stadtwerke Düsseldorf AG
(als Verkäuferin) zu erklären.