Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Ausgliederung des Sportstättenbetriebes zum Stichtag 01.01.2022 gemäß Entwurf des anliegenden Ausgliederungsplanes. Der Rat der Stadt Hilden stimmt ausdrücklich auch dem im Ausgliederungsplan festgestellten Gesellschaftsvertrag der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH und der Bestellung der Geschäftsführer nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes zu.

 

Der Rat beschließt, unter dem Vorbehalt der Ausgliederung des Sportstättenbetriebes die Veräußerung der in der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 20/055/1 aufgeführten bebauten Grundstücke der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH (IGH) und der Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH (GSH) an die WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH (WGH). Der Kaufpreis für die Grundstücke beträgt mindestens 10 % der aktuellen Verkehrswerte der Grundstücke, jedoch mindestens den Betrag, durch den gewährleistet ist, dass (a) kein durch die Stadtwerke Hilden GmbH aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags auszugleichender handelsrechtlicher Verlust bei der GSH aus den Grundstückverkäufen entsteht und (b) nach der geplanten Verschmelzung der IGH auf die GSH und sodann der GSH auf die WGH bei letzterer eine für bestehende Zuwendungsverpflichtungen und Finanzierungszusagen tragfähigen Eigenkapitalquote erhalten bleibt.

 

Alternative 2:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt mit Bezug auf § 3.6 des Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrages vom 21.12.2021 den Verzicht auf den Vollzug der Ausgliederung gemäß § 3.1.3 sowie auf den Abschluss der Grundstückskaufverträge gemäß § 3.1.4 dieses Vertrages und weist den Gesellschaftervertreter in der Stadt Hilden Holding GmbH an, dem Verzicht durch Gesellschafterbeschluss zuzustimmen und die Geschäftsführung der Stadt Hilden Holding GmbH anzuweisen, den Verzicht gegenüber der Stadtwerke Düsseldorf AG (als Verkäuferin) zu erklären.