Beschluss: mit geändertem Antragstext mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung beschließt der Rat der Stadt Hilden folgende 4. Nachtragssatzung zur Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom 29.08.2001:

 

4. Nachtragssatzung zur Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom 29.08.2001

 

§ 1

 

Die Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom 29.08.2001 wird wie folgt geändert:

 

§ 4 (Höhe der Parkgebühr) wird wie folgt gefasst:

 

Die Parkgebühren betragen auf allen öffentlichen oberirdischen Stellplatzanlagen

 

- montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr

- samstags in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr

 

a) für Parken von Minute 1 bis 20              0,50 €  0,60 €

b) für Parken von Minute 21 bis 40            0,50 €  0,60 €

c) für Parken von Minute 41 bis 60            0,50 €  0,60 €                        

b) ansonsten für jede weitere angefangene Stunde 1,50 € 1,80 €

 

 

§ 2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 01. Juni 2022 in Kraft.