Sitzung: 06.04.2022 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss: mit geändertem Antragstext mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 20-25 SV 32/010
Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen
und Beteiligung beschließt der Rat der Stadt Hilden folgende 4.
Nachtragssatzung zur Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren
(Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom 29.08.2001:
4. Nachtragssatzung zur Gebührenordnung zur
Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom
29.08.2001
§ 1
Die Gebührenordnung zur Erhebung von
Parkgebühren (Parkgebührenordnung) in der Stadt Hilden vom 29.08.2001 wird wie
folgt geändert:
§ 4 (Höhe der Parkgebühr) wird wie folgt
gefasst:
Die Parkgebühren betragen auf allen öffentlichen oberirdischen Stellplatzanlagen
- montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr
- samstags in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr
a)
für Parken von Minute 1 bis 20 0,50 € 0,60
€
b)
für Parken von Minute 21 bis 40 0,50 € 0,60
€
c)
für Parken von Minute 41 bis 60 0,50 € 0,60
€
b)
ansonsten für jede weitere angefangene Stunde 1,50 €
1,80 €
§ 2
Diese Nachtragssatzung tritt am 01. Juni
2022 in Kraft.