Sitzung: 09.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 20-25 SV 61/073
Beschlussvorschlag: Die Abstimmungsergebnisse sind vermerkt.
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der
Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis.
Er beschließt,
dass im Jahr 2022 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit
Vorrang bearbeitet werden sollen:
1. 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für
einen Bereich zwischen der Hofstraße und der Eisenbahnlinie
2. 54. Änderung des Flächennutzungsplans für
den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
3. Bebauungsplan
Nr. 59A für den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
4. Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung für den
Bereich Düsseldorfer Straße/Niedenstraße
Abstimmungsergebnis Nr. 1 - 4:
Einstimmig beschlossen
5. Bebauungsplan Nr. 139A für den Bereich
Hofstraße 150 inkl. Hinterland
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen mit
13 |
Ja-Stimmen |
(CDU, SPD, Rm Erbe) |
8 |
Nein-Stimmen |
(Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD, BA, Allianz) |
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6. Bebauungsplan Nr. 248 für den Bereich Ohligser
Weg/Narzissenweg
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
7. Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich
Gerhart-Hauptmann-Hof/St.-Konrad-Allee
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
beschlossen
20 |
Ja-Stimmen |
(CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP, AfD, Allianz, Rm Erbe) |
1 |
Nein-Stimme |
(BA) |
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sowie das noch aufzustellende Bauleitplanverfahren
8. Bebauungsplan Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße mit der
ggfs. dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen