Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag:           Die Abstimmungsergebnisse sind vermerkt.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis.

 

Er beschließt, dass im Jahr 2022 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang bearbeitet werden sollen:

 

     1.  53. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich zwischen der Hofstraße und der Eisenbahnlinie

     2.  54. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach

     3.  Bebauungsplan Nr. 59A für den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach

     4.  Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung für den Bereich Düsseldorfer Straße/Niedenstraße

     Abstimmungsergebnis Nr. 1 - 4:

     Einstimmig beschlossen

     5.  Bebauungsplan Nr. 139A für den Bereich Hofstraße 150 inkl. Hinterland

     Abstimmungsergebnis:

     Mehrheitlich beschlossen mit

13

Ja-Stimmen

(CDU, SPD, Rm Erbe)

8

Nein-Stimmen

(Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD, BA, Allianz)

 

 

 

     6.  Bebauungsplan Nr. 248 für den Bereich Ohligser Weg/Narzissenweg

     Abstimmungsergebnis:

     Einstimmig beschlossen

     7.  Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich Gerhart-Hauptmann-Hof/St.-Konrad-Allee

     Abstimmungsergebnis:

     Mehrheitlich beschlossen

20

Ja-Stimmen

(CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen,  FDP, AfD, Allianz, Rm Erbe)

1

Nein-Stimme

(BA)

 

 

 

 

sowie das noch aufzustellende Bauleitplanverfahren

 

     8.  Bebauungsplan Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße mit der ggfs. dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans

 

     Abstimmungsergebnis:

     Einstimmig beschlossen