Sitzung: 09.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: WP 20-25 SV 61/068
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 265 (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.
25) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 12 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch
Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), für den Bereich
der Grundstücke Erikaweg 44-46.
Das Plangebiet liegt im Süden von Hilden am Erikaweg 44-46. Das Plangebiet
umfasst das Flurstück 222, sowie den westlichen, unbebauten Teil des Flurstücks
221 der Flur 21 der Gemarkung Hilden und umfasst in etwa eine Gesamtfläche von
3.500 m2.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für ein Wohngebiet zu
schaffen, welches sowohl selbstgenutzten Wohnraum als auch Mietwohnraum unter
Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte zur Verfügung stellt.
2. das Aufstellungsverfahren für
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 265 (Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 25) auf Grundlage der Variante 3 des städtebaulichen Entwurfes
fortzuführen.