Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden lässt gem. § 26 Absatz 3 Laufbahnverordnung NRW als Oberste Dienstbehörde grundsätzlich Ausnahmen von der zeitlichen Abfolge nach § 26 Absatz 1 Nummer 2 und 3 Laufbahnverordnung bei der Beruflichen Entwicklung mittels Masterstudium zu.