Sitzung: 23.02.2022 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 10/025
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden lässt gem. § 26 Absatz 3 Laufbahnverordnung NRW als Oberste
Dienstbehörde grundsätzlich Ausnahmen von der zeitlichen Abfolge nach § 26 Absatz
1 Nummer 2 und 3 Laufbahnverordnung bei der Beruflichen Entwicklung mittels
Masterstudium zu.