Sitzung: 26.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 12
Vorlage: WP 20-25 SV 61/061
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
106C für einen Bereich zwischen Gerresheimer Straße und Heinrich-Lersch-Straße
als Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 24 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 12 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des
Gesetzes vom 10.September 2021 (BGBl. I S. 4147).
Das Plangebiet
liegt im Stadtteil Hilden-Nord westlich der Gerresheimer Straße. Es umfasst die
Flurstücke 721 und 765 in Flur 10 der Gemarkung Hilden.
Die
Plangebietsgröße beträgt ca. 0,7 ha.
Ziel des
Bebauungsplanes Nr. 106C ist es, im Plangebiet eine aus Reihenhäusern
bestehende Wohnbebauung mit einer gemeinsamen Tiefgarage und einer
Erschließungsstraße mit Wendeanlage zu ermöglichen. Dabei sollen auch
Klimaschutzaspekte Berücksichtigung finden.