Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 12

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106C für einen Bereich zwischen Gerresheimer Straße und Heinrich-Lersch-Straße als Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 24 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 12 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.September 2021 (BGBl. I S. 4147).

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hilden-Nord westlich der Gerresheimer Straße. Es umfasst die Flurstücke 721 und 765 in Flur 10 der Gemarkung Hilden.

Die Plangebietsgröße beträgt ca. 0,7 ha.

 

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 106C ist es, im Plangebiet eine aus Reihenhäusern bestehende Wohnbebauung mit einer gemeinsamen Tiefgarage und einer Erschließungsstraße mit Wendeanlage zu ermöglichen. Dabei sollen auch Klimaschutzaspekte Berücksichtigung finden.