Sitzung: 09.02.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: WP 20-25 SV 10/025
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden lässt gem. § 26 Absatz 3 Laufbahnverordnung NRW als Oberste
Dienstbehörde grundsätzlich Ausnahmen von der zeitlichen Abfolge nach § 26 Absatz
1 Nummer 2 und 3 Laufbahnverordnung bei der beruflichen Entwicklung mittels
Masterstudium zu.