Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden lässt gem. § 26 Absatz 3 Laufbahnverordnung NRW als Oberste Dienstbehörde grundsätzlich Ausnahmen von der zeitlichen Abfolge nach § 26 Absatz 1 Nummer 2 und 3 Laufbahnverordnung bei der beruflichen Entwicklung mittels Masterstudium zu.