Sitzung: 10.12.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: WP 20-25 SV 51/110
Beschlussvorschlag:
Zur 2.
Stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses wird gemäß § 4 Abs. 5
des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes AG-KJHG
– vom 12 Dezember 1990 in der zurzeit gültigen Fassung folgendes Mitglied
gewählt:
Ratsmitglied Anne
Gronemeyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.