Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Zur 2. Stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses wird gemäß § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes AG-KJHG – vom 12 Dezember 1990 in der zurzeit gültigen Fassung folgendes Mitglied gewählt:

 

Ratsmitglied Anne Gronemeyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.