Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss
für Finanzen und Beteiligungen die Neufassung der „Satzung der Stadt Hilden
über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Hilden und in Kindertagespflege (Beitragssatzung
Elementarbereich)“ ab dem 01.08.2022
in der gemäß Anlage 3 vorgelegten
Fassung.
Ferner
beschließt der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen, dass die
- Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Kostenbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Hilden
und die
- Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege im Stadtgebiet Hilden
zum 31.07.2022 außer Kraft treten.
Des Weiteren wird die Anlage 1 zu § 5 in der vorgelegten Fassung gemäß Anlage 5 beschlossen.