Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die Neufassung der „Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Hilden und in Kindertagespflege (Beitragssatzung Elementarbereich)“ ab dem 01.08.2022 in der gemäß Anlage 3 vorgelegten Fassung.

 

Ferner beschließt der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, dass die

 

  • Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Kostenbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Hilden

und die

  • Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege im Stadtgebiet Hilden

 

zum 31.07.2022 außer Kraft treten.

 

Des Weiteren wird die Anlage 1 zu § 5 in der vorgelegten Fassung gemäß Anlage 5 beschlossen.