Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 61

Beschlussvorschlag:

Der gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 95 Abs. 1 GO NRW von der Kämmerin am 06.09.2021 auf- und vom Bürgermeister am selben Tag bestätigte und vom Rat am 15.09.2021 zur Kenntnis genommene Gesamtabschluss nebst Gesamtlagebericht des Jahres 2018 ist vom Rechnungsprüfungs­ausschuss nach § 116 Abs. 9, § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 102 Abs. 8 und 11 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis des Beratungs- und Prüfungsamtes ist im Prüfungsbe­richt vom 04. November 2021 und im Bestä­ti­gungs­ver­merk vom gleichen Tage festgehalten worden.

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt ebenfalls Kenntnis vom schriftlichen Bericht des Rechnungs­prüfungsausschusses vom 08.12.2021 zu dessen Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts, welcher dieser Sitzungsvorlage als vorläufige(r) Protokollauszug/Tisch­vor­lage aus der Sitzung des Rech­nungs­prüfungsausschusses beigefügt wird.

 

Der Gesamtabschluss 2018 vom 06.09.2021 wird hiermit gemäß § 116 Abs. 9 i.V.m § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.