Sitzung: 08.12.2021 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 14/007
Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss verfasst und
beschließt folgenden Bericht über seine Prüfung des Gesamtabschlusses und des
Gesamtlageberichtes der Stadt Hilden des Jahres 2018 zur Erstattung an den Rat
gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW:
„Bericht
des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.12.2021
an den Rat der Stadt Hilden
gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW
zum Gesamtabschluss 2018 der
Stadt Hilden
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im
Haushaltsjahr 2018 die ihm nach Gesetz oder Satzung obliegenden Aufgaben und
Pflichten unter anderem durch Beratung der Prüfberichte der örtlichen
Rechnungsprüfung umfassend und sorgfältig wahrgenommen.
1.
Prüfungshandlungen des
Rechnungsprüfungsausschusses und des Beratungs- und Prüfungsamtes waren:
1.1 Schwerpunkte
der Tätigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahr 2018:
Im Berichtsjahr kam
der Rechnungsprüfungsausschuss zu Sitzungen am 30.04.2018 und am 12.11.2018
zusammen.
In seinen Sitzungen
hat der Rechnungsprüfungsausschuss die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen
Beschlüsse nach gründlicher Prüfung und Beratung gefasst. Der Bürgermeister ist
seinen Informationspflichten vollumfänglich nachgekommen und hat dem
Rechnungsprüfungsausschuss die von ihm gewünschten Informationen vollständig
und zeitnah zur Verfügung gestellt.
Die Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses hatten in den Sitzungen stets ausreichend
Gelegenheit, sich aktiv und kritisch mit den Berichten des Beratungs- und
Prüfungsamtes und den Informationen des Bürgermeisters, der Beigeordneten und
des Kämmerers auseinanderzusetzen wie auch eigene Anregungen einzubringen.
Im abgelaufenen
Haushaltsjahr hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss verschiedenen Themen
gewidmet. Standardmäßig steht in jeder Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
eine Mitteilungsvorlage zu freihändigen Vergaben ab 5.000 € auf der
Tagesordnung, zu der regelmäßig eine Reihe von Fragen gestellt und beantwortet
wird.
In der Sitzung am
30.04.2018 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss intensiv mit der Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 auf Basis des diesbezüglichen Prüfberichtes des
Beratungs- und Prüfungsamtes beschäftigt. Ebenfalls Gegenstand intensiver
Beratung in dieser Sitzung war der Gesamtabschluss des Jahres 2012, mit dem
sich der Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls auf Basis des betreffenden
Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes befasst hat.
Daneben wurden die
Prüfungsberichte des Beratungs- und Prüfungsamtes zu der Prüfung von
VOB-Vergaben in der Zeit von Anfang 2016 bis Sommer 2017 und der Prüfung der
Handvorschusskassen beraten.
Am 12.11.2018 hat der
Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls getagt und den Prüfungsbericht und das
Testat des Beratungs- und Prüfungsamtes zum Jahresabschluss 2017 beraten.
Weitere Beratungsthemen am 12.11.2018 waren der „Prüfungs- und Beratungsbericht
des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 15.10.2018 - Organisationsmanagement und
Personalservice - Risiken und Chancen“ und der Bericht über die laufenden
Tätigkeiten des Beratungs- und Prüfungsamtes seit dem 01.10.2017.
1.2 Gesamtabschlussprüfung
durch die örtliche Rechnungsprüfung im Jahr 2021:
Das Beratungs- und Prüfungsamt
der Stadt Hilden ist laut Gesetz und Rechnungsprüfungsordnung
Gesamtabschlussprüfer der Stadt und hat den Gesamtabschluss 2018 nebst
Gesamtlagebericht und allen Anlagen am 15.09.2021 zur Prüfung erhalten.
Der von Frau Kämmerin
Anja Franke am 06.09.2021 nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgestellte und von Herrn Bürgermeister Dr. Claus
Pommer am selben Tag bestätigte Gesamtabschluss der Stadt Hilden zum 31.
Dezember 2018 sowie der Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2018 wurde
gemäß dem gesetzlichen Prüfungsauftrag unter Berücksichtigung der festgelegten
Prüfungsschwerpunkte und unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.
Die Prüfungen durch
das Beratungs- und Prüfungsamt ergaben keine Einwendungen, so dass am
04.11.2021 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
2. Stellungnahme
des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis seiner Prüfung im Jahr 2021:
Der Abschlussbericht
des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 04.11.2021 wurde den Mitgliedern des
Rechnungsprüfungsausschusses rechtzeitig vor der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 08.12.2021 zugeleitet. In der Sitzung beantworteten
der Bürgermeister und die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes die Fragen des
Rechnungsprüfungsausschusses und erteilten die erforderlichen und erbetenen
Auskünfte.
Der Leiter des
Beratungs- und Prüfungsamtes nahm ebenfalls an dieser Sitzung teil und
berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Ferner berichtete er
darüber, dass er nicht über wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems
bezogen auf den Rechnungslegungsprozess berichten müsse.
Er informierte über
die vom Beratungs- und Prüfungsamt zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten
Leistungen sowie darüber, dass keine Umstände vorlägen, die seine Befangenheit
besorgen lassen. Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes stand den
Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für Auskünfte und ergänzende
Fragen zur Verfügung.
Der Leiter des
Beratungs- und Prüfungsamtes empfahl dem Rechnungsprüfungsausschuss, den von
der Kämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Gesamtabschluss
zum 31. Dezember 2018 nebst dem zugehörigen Gesamtlagebericht zu billigen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht
seinerseits eingehend unter Einbezug des Prüfungsberichtes des Beratungs- und
Prüfungsamtes geprüft und sich dabei an den Vorschriften des § 102 GO NRW
orientiert. Er hat sich in der Ausschusssitzung und anhand der Rückfragen der Ausschussmitglieder
ein eigenes Bild bzw. Urteil gebildet. Dabei ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zu keinem anderen Ergebnis oder zu Einwendungen gekommen und schließt sich
aufgrund seiner eigenen Prüfungen den Ergebnissen des Prüfberichtes des
Beratungs- und Prüfungsamtes zum Gesamtabschluss der Stadt Hilden zum 31.
Dezember 2018 und dem Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2018 an.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss billigt den Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2018
sowie den Gesamtlagebericht für das Jahr 2018 der Stadt Hilden und empfiehlt
dem Rat, den Gesamtabschluss 2018 der Stadt Hilden in der vorgelegten Form
festzustellen.“