Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss verfasst und beschließt folgenden Bericht über seine Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes der Stadt Hilden des Jahres 2018 zur Erstattung an den Rat gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW:

 

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.12.2021

an den Rat der Stadt Hilden gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW

zum Gesamtabschluss 2018 der Stadt Hilden

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Haushaltsjahr 2018 die ihm nach Gesetz oder Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten unter anderem durch Beratung der Prüfberichte der örtlichen Rechnungsprüfung umfassend und sorgfältig wahrgenommen.

 

1.         Prüfungshandlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Beratungs- und Prüfungsamtes waren:

 

1.1     Schwerpunkte der Tätigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahr 2018:

 

Im Berichtsjahr kam der Rechnungsprüfungsausschuss zu Sitzungen am 30.04.2018 und am 12.11.2018 zusammen.

 

In seinen Sitzungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse nach gründlicher Prüfung und Beratung gefasst. Der Bürgermeister ist seinen Informationspflichten vollumfänglich nachgekommen und hat dem Rechnungsprüfungsausschuss die von ihm gewünschten Informationen vollständig und zeitnah zur Verfügung gestellt.

 

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hatten in den Sitzungen stets ausreichend Gelegenheit, sich aktiv und kritisch mit den Berichten des Beratungs- und Prüfungsamtes und den Informationen des Bürgermeisters, der Beigeordneten und des Kämmerers auseinanderzusetzen wie auch eigene Anregungen einzubringen.

 

Im abgelaufenen Haushaltsjahr hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss verschiedenen Themen gewidmet. Standardmäßig steht in jeder Sitzung des Rechnungsprüfungs­aus­schus­ses eine Mitteilungsvorlage zu freihändigen Vergaben ab 5.000 € auf der Tagesordnung, zu der regelmäßig eine Reihe von Fragen gestellt und beantwortet wird.

 

In der Sitzung am 30.04.2018 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss intensiv mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 auf Basis des diesbezüglichen Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes beschäftigt. Ebenfalls Gegenstand intensiver Beratung in dieser Sitzung war der Gesamtabschluss des Jahres 2012, mit dem sich der Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls auf Basis des betreffenden Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes befasst hat.

 

Daneben wurden die Prüfungsberichte des Beratungs- und Prüfungsamtes zu der Prüfung von VOB-Vergaben in der Zeit von Anfang 2016 bis Sommer 2017 und der Prüfung der Handvorschusskassen beraten.

 

Am 12.11.2018 hat der Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls getagt und den Prüfungsbericht und das Testat des Beratungs- und Prüfungsamtes zum Jahresabschluss 2017 beraten. Weitere Beratungsthemen am 12.11.2018 waren der „Prüfungs- und Beratungsbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 15.10.2018 - Organisationsmanagement und Personalservice - Risiken und Chancen“ und der Bericht über die laufenden Tätigkeiten des Beratungs- und Prüfungsamtes seit dem 01.10.2017.

 

1.2     Gesamtabschlussprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung im Jahr 2021:

 

Das Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden ist laut Gesetz und Rechnungsprüfungsordnung Gesamtabschlussprüfer der Stadt und hat den Gesamtabschluss 2018 nebst Gesamtlagebericht und allen Anlagen am 15.09.2021 zur Prüfung erhalten.

 

Der von Frau Kämmerin Anja Franke am 06.09.2021 nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgestellte und von Herrn Bürgermeister Dr. Claus Pommer am selben Tag bestätigte Gesamtabschluss der Stadt Hilden zum 31. Dezember 2018 sowie der Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2018 wurde gemäß dem gesetzlichen Prüfungsauftrag unter Berücksichtigung der festgelegten Prüfungsschwerpunkte und unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.

 

Die Prüfungen durch das Beratungs- und Prüfungsamt ergaben keine Einwendungen, so dass am 04.11.2021 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

 

 

2.       Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis seiner Prüfung im Jahr 2021:

 

Der Abschlussbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 04.11.2021 wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses rechtzeitig vor der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.12.2021 zugeleitet. In der Sitzung beant­wor­te­ten der Bürgermeister und die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes die Fragen des Rechnungsprüfungsausschusses und erteilten die erforderlichen und erbetenen Auskünfte.

 

Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes nahm ebenfalls an dieser Sitzung teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Ferner berichtete er darüber, dass er nicht über wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess berichten müsse.

 

Er informierte über die vom Beratungs- und Prüfungsamt zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten Leistungen sowie darüber, dass keine Umstände vorlägen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes stand den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung.

 

Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes empfahl dem Rechnungsprüfungsausschuss, den von der Kämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2018 nebst dem zugehörigen Gesamtlagebericht zu billigen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht seinerseits eingehend unter Einbezug des Prüfungsberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes geprüft und sich dabei an den Vorschriften des § 102 GO NRW orientiert. Er hat sich in der Ausschusssitzung und anhand der Rückfragen der Ausschussmitglieder ein eigenes Bild bzw. Urteil gebildet. Dabei ist der Rechnungsprüfungsausschuss zu keinem anderen Ergebnis oder zu Einwendungen gekommen und schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfungen den Ergebnissen des Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes zum Gesamtabschluss der Stadt Hilden zum 31. Dezember 2018 und dem Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2018 an.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss billigt den Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie den Gesamtlagebericht für das Jahr 2018 der Stadt Hilden und empfiehlt dem Rat, den Gesamtabschluss 2018 der Stadt Hilden in der vorgelegten Form festzustellen.“