Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 60

Beschlussvorschlag:

 

Nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Friedhöfe für das Jahr 2022 und beschließt folgende 29. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996:

 

 

29. Nachtragssatzung vom ______________ zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996

 

Aufgrund von § 4 des Bestattungsgesetzes NRW und § 7 Abs. 2 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 14.12.2021 folgende 29. Nachtragssatzung für die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden beschlossen:

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung vom 20.06.1996 für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) wird wie folgt geändert:

 

Der gemäß § 1 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung zu dieser Satzung gehörende Gebührentarif erhält folgende Fassung:

 

Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden vom 20.06.1996

 

Tarif-

stelle/Nr.

Gegenstand

Gebühr €

Erwerb des Nutzungsrechts an Grabstellen

1

Reihen- u. Wahlgräber

1.1

Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr - Kindergräber (15 Jahre Ruhezeit)

233,-

1.1.2

anonyme Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten

5. Lebensjahr - Kindergräber (15 Jahre Ruhezeit)

233,-

1.1.3

Sternenkinder

119,-

1.2

Reihengräber für Personen über 5 Jahre (20 Jahre Ruhezeit)

295,-

1.2.2

anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre

(20 Jahre Ruhezeit)

295,-

1.3

Wahlgräber - je Stelle - (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.020,-

1.4

Wahlgräber als Tiefengräber (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.630,-

1.5

Nachträgliche Herrichtung einer Wahlgrabstelle als Tiefengrab

für jedes Jahr der Ruhefrist (aufgerundet auf volle Jahre) 1/60 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.4

1.6

Pflegefreie Reihengräber ab vollendetem 5. Lebensjahr (20 Jahre Ruhezeit)

 849,-

2

Urnengräber

2.1.1

Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit)

 282,-

2.1.2

anonyme Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit)

 282,-

2.2

Urnenwahlgräber (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.003,-

2.3

Aschestreufeld (20 Jahre Ruhezeit)

  534,-

2.4

Baumbestattungen (20 Jahre Ruhezeit)

  739,-

2.5

Baumbestattungen (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.049,-

2.6

Urnenwand (20 Jahre Ruhezeit)

2.114,-

2.7

Urnenwand (30 Jahre Nutzungsrecht)

2.578,-

2.8

Urnenerdkammer (20 Jahre Ruhezeit)

1.525,-

2.9

Urnenerdkammer (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.989,-

2.10

Begräbniswald

912,-

3

Sonstige Erwerbskosten

3.1

Wiedererwerb

die jeweils volle Gebühr nach Tarifstelle 1

3.2

Verlängerung des Nutzungsrechts

Unter Beachtung der Ruhezeit (§ 10 der Friedhofssatzung) für jedes Jahr der Verlängerung (aufgerundet auf volle Jahre) 1/30 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.3, 1.4, 2.2, 2.5, 2.7 oder 2.9

3.3

Hinzuerwerb einer Grabstelle gemäß § 15 Abs. 3 der Friedhofssatzung

Unter Beachtung des Nutzungsrechts an der bereits innehabenden Grabstelle für jedes Jahr der Nutzungsdauer (aufgerundet auf volle Jahre) 1/30 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.3, 1.4, 2.2, 2.5, 2.7 oder 2.9

3.4

Umschreibung des Nutzungsrechts

Neuregelung in der Tarifstelle Sonstige Gebühren

4

Grabbereitung:

(Eingeschlossen sind Grabanfertigung, Grabausschmückung, Grabschließung und Kranzüberführung)

4.1

Reihengräber für Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber

 78,-

4.1.1

Anonyme Reihengräber für Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber

 78,-

4.1.2

Sternenkinder

39,-

4.2

Reihengräber für Personen über 5 Jahre

370,-

4.2.1

Anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre

370,-

4.3

Wahlgräber für Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber - auch bei Anfertigung eines Tiefengrabes

 78,-

4.4

Wahlgräber für Personen über 5 Jahre

427,-

4.4.1

Wahlgräber für Personen über 5 Jahre-Sondergröße

572,-

4.5

Wahlgräber für Personen über 5 Jahre als Tiefengrab

572,-

4.6

Urnen-Reihengräber

102,-

4.6.1

Anonyme Urnen-Reihengräber

128,-

4.7

Urnen-Wahlgräber

102,-

4.7.1

Baumbestattungen

102,-

4.7.2

Urnenwand

  78,-

4.7.3

Urnenerdkammer

  78,-

4.7.4

Begräbniswald

128,-

4.8

Für Aschebeisetzungen in für Erdbestattungen bestimmte Wahlgräber

102,-

 

4.10

Tieferlegung von Gebeinen bei nachträglicher Herrichtung einer Wahlgrabstätte als Tiefengrab

Gebühr nach Tarif-Nr. 5.2, 4.11 jeweils in voller Höhe und Gebühr nach
Tarif-Nr.1.5

4.11

Zwei gleichzeitige Sargbeisetzungen in einem Tiefengrab

Gebühr nach Tarif-Nr. 4.5

5

Ausgrabungen / Umbettungen

5.1

Kinder bis zum vollend. 5. Lebensjahr vor Ablauf der Ruhezeit

1.013,-

5.2

Personen über 5 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit

               3.038,-

5.3

Kinder bis zum vollend. 5. Lebensjahr nach Ablauf der Ruhezeit

633,-

5.4

Personen über 5 Jahre nach Ablauf der Ruhezeit

650,-

5.5

Urnen

509,-

5.6

Wiederbeisetzung auf Friedhöfen der Stadt Hilden

In den Gebühren sind die Kosten für Gebeinsärge und für an Grabanlagen entstehende Schäden sowie Gestellung von Hilfskräften nicht enthalten.

Gebühr nach Tarif-St. 4

6

Gebühr für die Genehmigung von Grabmalen jeglicher Art

6.1

Reihengräber

stehende Grabmale (15 Jahre)

(incl. Standfestigkeitsprüfung)

stehende Grabmale (20 Jahre)

(incl. Standfestigkeitsprüfung)

liegende Grabmale

(ohne Standfestigkeitsprüfung)

 

39,-

 

44,-

 

24,-

6.2

Wahlgräber

stehende Grabmale

(incl. Standfestigkeitsprüfung)

liegende Grabmale

(ohne Standfestigkeitsprüfung)

 

54,-

 

24,-

6.3

Genehmigungen von Einfassungen im alten Teil des Stadtfriedhofes

24,-

7

Sonstige Gebühren

7.1

Umschreibung des Nutzungsrechts

24,-

7.2

Genehmigung zum Befahren der Friedhöfe mit Privat - PKW

24,-

7.3

Benutzung der Leichenzelle

86,-

7.4

Benutzung und Ausschmückung der Trauerhalle

167,-

7.5

Abräumen Wahlgrabstelle

 

 

- 1. Stelle

306,-

 

- jede weitere Stelle

172,-

 

- Urnengräber

 228,-

7.6

Abräumen Grabhügel

160,-

 

- Urnengräber

  53,-

7.7

Sonderreinigung Leichenzelle

207,-

 

 

 

8

Unterhaltung von Grabstellen

8.1

Unterhaltung anonymer Begräbnisstätten

 

8.1.1

Anonyme Reihengräber bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

(15 Jahre Ruhezeit)

316,-

8.1.2

Anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre

(20 Jahre Ruhezeit)

422,-

8.1.3

Anonyme Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit)

130,-

8.1.4

Sternenkinder (15 Jahre Ruhezeit)

127,-

8.2

Unterhaltung bei Rückgabe des Nutzungsrechtes bis zum Ablauf der Ruhefrist € / Jahr.

Die Jahresgebühr zu Ziffer 8.2.1, 8.2.2 und 8.2.3 kann bis zum Ablauf der Ruhefrist vom Nutzungsberechtigten abgelöst werden.

Der Betrag ist jeweils für das gesamte Jahr zu zahlen.

8.2.1

Wahlgrab - je Stelle

 63,-

8.2.2

Reihengrab

 53,-

8.2.3

Urnenreihengrab / Urnenwahlgrab

 32,-

8.3

Unterhaltung pflegefreier Grabstätten

8.3.1

Pflegefreies Reihengrab

633,-

8.3.2

Aschestreufeld

422,-

8.3.3

Baumbestattungen (20 Jahre)

844,-

8.3.4

Baumbestattungen (30 Jahre)

               1.266,-

8.3.5

Urnenwand (20 Jahre )

949,-

8.3.6

Urnenwand (30 Jahre)

               1.424,-

8.3.7

Urnenerdkammer (20 Jahre)

949,-

8.3.8

Urnenerdkammer (30 Jahre)

               1.424,-

8.3.9

Begräbniswald (30 Jahre)

738,-

9.

Nicht im Gebührentarif aufgeführte Bestattungsleistungen werden entsprechend dem Aufwand (Stundendurchschnittswert) berechnet.

 

10.

Eine darüber hinausgehende Gebührenerhebung nach Maßgabe der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt.

 

 

 

§2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.