Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 56

Antragstext:

Der Rat der Stadt Hilden wird gebeten nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

wie folgt zu beschließen:

 

1.  Die Verwaltung erstellt ein Baulandkataster um alle unbebauten, sowie bereits versiegelten und brachliegenden Grundstücke sichtbar zu machen.
Als Baulücken werden unbebaute Grundstücke innerhalb des Siedlungskörpers erfasst, die aufgrund ihrer Größe und ihres Zuschnitts für eine neue Wohnbebauung prinzipiell geeignet sind.
Zu den bereits versiegelten und brachliegenden Flächen zählen unter anderem Grundstücke wie auf der Kirchhofstraße 65.

 

2.  lm Baulandkataster werden neben der Markierung des Baulückengrundstücks der Straßenname, die Flurstücksnummer, die Grundstücksgröße sowie ein Lageplan dargestellt.

 

3.  Die Verwaltung nimmt gegebenenfalls Kontakt zu den Eigentümern des als Baulücke oder Potenzialfläche identifizierten Grundstücks auf, um in Kaufverhandlungen zu treten oder eine Bebauung zu forcieren.

 

4.  Das Baulandkataster ist als Serviceangebot für Bauinteressenten, Architekten, Bauträger und lmmobilienmakler auf der Homepage der Stadt Hilden einzustellen.