Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss wie folgt:

 

Die folgende Straße in der Stadt Hilden wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der z. Z. gültigen Fassung

 

-   als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW), dem Fußgänger- und Fahrradverkehr als Fußgängerzone gewidmet:

 

 

Lfd. Nr.

 

Weg

 

von - bis

 

Gemarkung Hilden

 

Flur

 

Flurstück

 

1

 

Fritz-Gressard-Platz

 

Neugestaltete Fläche zwischen Stadthalle und Benrather Straße/Klotzstraße, südlich des City-Centers bis zur Teichanlage

 

58

 

1349 und Teilfläche aus Flurstück 1770