Sitzung: 14.12.2021 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 59, Nein: 1, Befangen: 1
Vorlage: WP 20-25 SV 51/073
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Hilden beschließt, nach Vorberatung des
Jugendhilfeausschusses, den Übergangskontrakt mit der Evangelischen
Kirchengemeinde über den Betrieb der Kinder- und Jugendeinrichtung
SonderBar für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022.
- Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung mit den Trägern
die finale Ausgestaltung der Kontrakte bis zum 30.06.2022 abzustimmen. Die
Kontrakte sollen ab dem 01.01.2023 bis zum 30.06.2026 gelten.
- Der Rat der Stadt Hilden ermächtigt die Verwaltung bei Bedarf die
Anlage C – Struktur- und Zielvereinbarung - in Abstimmung mit dem Träger
anzupassen. Der Jugendhilfeausschuss wird über erfolgte Anpassungen im
Rahmen des jährlichen Jugend- und Familienberichtes informiert.