Sitzung: 24.06.2009 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 20/169
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hilden fasst
nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss im Zusammenhang mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz
folgende Beschlüsse:
a)        Für den Bereich „Bildungsinfrastruktur“ werden die zur Verfügung stehenden Mittel
für die energetische Sanierung
verwendet.
b)
       In Kenntnis der vorliegenden Anträge
wird unter Berücksichtigung der Vorschrift der trägerneutralen Mittelverwendung
(Bereich Bildungsinfrastruktur) eine
Förderquote von 50 % für alle Anträge
festgelegt.
c)        Für den Bereich „Infrastruktur“ werden die zur Verfügung stehenden Mittel nach einer
Prioritätenliste verteilt.
d)
Gemäß
Sitzungsvorlage werden für den Bereich der Bildungsinfrastruktur
die Projekte mit den lfd. Nummern
             Lfd. Nr. |
Maßnahme |
2.1 |
Neubau einer Sporthalle (mit Änderung des GG) Reservierung von
50 % der aktuellen Kostenberechnung bis zur endgültigen Entscheidung. (=2.450.000,-
€) |
1.2 |
Energetische Sanierung des bestehenden Kindergartens im „Ev. Gemeindezentrum“
Schulstr. 35Â (=75.000,-
€) |
1.4 |
Sanierung der Kindertagesstätte Zur Verlach 22, Hilden (=50.000,- €) |
1.6
bis 1.9 |
Maßnahme der sonstigen Träger. Gesamtvolumen Â
rd.                                                          Â
1.166.000,- € Abzüglich 12,5 % EigenanteilÂ
für die Projekte 1.6 - 1.9=        111.000,- € Zwischensumme                                                                 Â
1.055.000,- €                                       Â
davon 50 % =rd. 528.000,-
€ |
1.3 |
Vorziehen von Maßnahme der energetischen Gebäude-unterhaltung entsprechend
der SV 26/110 (=402.930,- €) |
            Â
             und
für den Bereich der Infrastruktur
die Projekte mit den Nummern
             Lfd. Nr. |
Maßnahme |
3.1 |
Bahnhofsvorplatz (153.000,-
€) |
3.2 |
Ev.
Gemeindezentrum (287.794,- €) |
4.1 |
Kolpinghaus –
bei positiver Beschlussfassung (435.000,-
€) |
           gefördert.
e)
Sofern Mittel im lfd. Jahr benötigte werden, wird
der Kämmerer ermächtigt, diese über- oder außerplanmäßig bereitzustellen.
Maßnahmen für 2010 werden in den Haushalt 2010 eingearbeitet.
f)
(entfällt)