Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hilden fasst nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss im Zusammenhang mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz folgende Beschlüsse:

 

a)         Für den Bereich „Bildungsinfrastruktur“ werden die zur Verfügung stehenden Mittel für die energetische Sanierung verwendet.

 

b)         In Kenntnis der vorliegenden Anträge wird unter Berücksichtigung der Vorschrift der trägerneutralen Mittelverwendung (Bereich Bildungsinfrastruktur) eine Förderquote von 50 % für alle Anträge festgelegt.

 

c)         Für den Bereich „Infrastruktur“ werden die zur Verfügung stehenden Mittel nach einer Prioritätenliste verteilt.

 

d)            Gemäß Sitzungsvorlage werden für den Bereich der Bildungsinfrastruktur die Projekte mit den lfd. Nummern

 

              Lfd. Nr.

Maßnahme

2.1

Neubau einer Sporthalle (mit Änderung des GG)

Reservierung von 50 % der aktuellen Kostenberechnung bis zur endgültigen Entscheidung. (=2.450.000,- €)

1.2

Energetische Sanierung des bestehenden Kindergartens im „Ev. Gemeindezentrum“ Schulstr. 35  (=75.000,- €)

1.4

Sanierung der Kindertagesstätte Zur Verlach 22, Hilden (=50.000,- €)

1.6 bis 1.9

Maßnahme der sonstigen Träger.

Gesamtvolumen   rd.                                                            1.166.000,- €

Abzüglich 12,5 % Eigenanteil  für die Projekte 1.6 - 1.9=         111.000,- €

Zwischensumme                                                                   1.055.000,- €

                                        davon 50 % =rd. 528.000,- €

1.3

Vorziehen von Maßnahme der energetischen Gebäude-unterhaltung entsprechend der SV 26/110 (=402.930,- €)

             

 

              und für den Bereich der Infrastruktur die Projekte mit den Nummern

 

              Lfd. Nr.

Maßnahme

3.1

Bahnhofsvorplatz  (153.000,- €)

3.2

Ev. Gemeindezentrum (287.794,- €)

4.1

Kolpinghaus – bei positiver Beschlussfassung (435.000,- €)

            gefördert.

 

e)    Sofern Mittel im lfd. Jahr benötigte werden, wird der Kämmerer ermächtigt, diese über- oder außerplanmäßig bereitzustellen. Maßnahmen für 2010 werden in den Haushalt 2010 eingearbeitet.

 

f)     (entfällt)