Sitzung: 14.12.2021 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 60
Vorlage: WP 20-25 SV 32/005
Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen
und Beteiligung beschließt der Rat der Stadt Hilden folgende 3.
Nachtragssatzung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen
an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden - Sondernutzungssatzung - vom
26.11.2009:
3.
Nachtragssatzung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen
an
öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden- Sondernutzungssatzung - vom
26.11.2009
§ 1
Die
Sondernutzungssatzung wird wie folgt ergänzt:
Anlage: Gebührentarif
zu § 12 der Sondernutzungssatzung
Tarif Nr |
Art d. Sondernutzung |
Gebühr in € |
Mindestgebühr |
1 |
Gerüste, Baubuden, Bau-
und Arbeitswagen, Baumaschinen und Geräte, Baustofflagerungen,
Bauumzäunungen, Montagewagen, Absperrungen o. ä. je angefangener qm
beanspruchter Fläche und je angefangener Monat |
|
|
24 Stunden |
gebührenfrei |
||
1. bis 6. Monat der
Baumaßnahme |
5,00 |
50,00 |
|
7. Monat bis Ende
Baumaßnahme |
7,00 |
-- |
|
2 |
Container ohne Ortsbesichtigung 24
Stunden frei Aufstelldauer über 24
Stunden oder mit Ortsbesichtigung je angefangener Woche |
32,00 |
-- |
3 |
Tische und
Sitzgelegenheiten, welche zu gewerblichen Zwecken (Außenterassen u. ä.)
aufgestellt werden, je angefangener qm beanspruchter Fläche je angefangener
Monat |
4,30 |
43,00 |
4 |
Verkaufseinrichtungen,
Warenautomaten, Verkaufsstände, Warenauslagen o. ä. |
|
|
a) bei nur vorübergehender
oder gelegentlicher Beanspruchung je angefangener qm beanspruchter Fläche täglich |
1,10 |
-- |
|
b) bei Dauerbeanspruchung je angefangener qm beanspruchter Fläche
je angefangener Monat |
11,00 |
-- |
|
c) Weihnachtsbaumverkauf je angefangenem qm beanspruchter
Fläche |
1,10
|
53,50 |
|
d) Mobile Verkaufswagen (z.B.
Eisverkäufer) - bei nur vorübergehender
oder gelegentlicher Beanspruchung je angefangenem qm und
Tag -
bei Dauerbeanspruchung je
angefangenem qm und angefangenem Monat |
0,80 8,00 |
-- -- |
|
5 |
Gewerbliche Hinweisschilder als Dauereinrichtung je Schild je angefangener
Monat |
21,50 |
-- |
6 |
Nachbarschafts- und
Straßenfeste pauschal je Tag |
21,50 |
-- |
7 |
a) Plakataktionen je Plakattafel/ständer und Tag |
|
|
für gewerbliche Veranstaltungen |
1,00 |
35,00 |
|
b) Aufhängen von Bannern für
gewerbliche Veranstaltungen je Banner und Tag |
3,50 |
-- |
|
für Veranstaltungen, die
politischen, religiösen, kulturellen, gemeinnützigen oder karitativen Zwecken
dienen |
gebührenfrei |
||
8 |
Schützen- und Volksfeste,
sowie vergleichbare Veranstaltungen |
|
|
Im Innenstadtbereich
pauschal/Tag |
85,00 |
-- |
|
Außerhalb des
Innenstadtbereiches pauschal/Tag |
70,00 |
-- |
|
9 |
Gewerbliche Veranstaltungen je angefangener qm
täglich |
3,75 |
75,00 |
Großveranstaltungen,
pauschal/Tag |
300,00 |
-- |
|
Großveranstaltungen außerhalb des
Innenstadtbereiches pauschal/Tag |
200,00 |
-- |
|
|
Befahren der
Fußgängerbereiche |
|
|
a) Anwohner mit nachgewiesenem Einstellplatz oder Garage |
gebührenfrei |
||
b) Gewerbliche Anlieferungen (Jahresgenehmigung) je Fahrzeug |
300,00 |
|
|
11 |
Sonstige Inanspruchnahme öffentlicher Flächen,
welche nicht in den Nr. 1 - 10 enthalten ist abhängig vom Verwaltungsaufwand pauschal je angefangener
qm/Monat |
1,00 - 25,00 |
50,00 |
§ 2
Diese Nachtragssatzung tritt am 01. Januar
2022 in Kraft.