Sitzung: 26.11.2008 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 68/045
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung 2009 und beschließt die Neufestsetzung der
Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2009 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 12.
Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden
vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2
die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu
übernehmen sind.
Gefäßgröße |
Gebühren
2008 |
Gebühren
2009 |
Restmülltonnen |
||
  660 l Â
wöchentlich |
1.623,60 Euro |
1.663,20 Euro |
  770 l          “ |
1.894,20 Euro |
1.940,40 Euro |
1.100 l          “ |
2.706,00 Euro |
2.772,00 Euro |
    40 l Â
14-täglich |
49,20 Euro |
50,40 Euro |
    60 l          “ |
73,80 Euro |
75,60 Euro |
    80 l          “ |
98,40 Euro |
100,80 Euro |
  120 l          “ |
147,60 Euro |
151,20 Euro |
  240 l          “ |
295,20 Euro |
302,40 Euro |
  660 l          “ |
811,80 Euro |
831,60 Euro |
  770 l          “ |
947,10 Euro |
970,20 Euro |
1.100 l          “ |
1.353,00 Euro |
1.386,00 Euro |
Biotonnen |
||
  120 l Â
14-täglich |
13,20 Euro |
13,20 Euro |
  240 l Â
14-täglich |
26,40 Euro |
26,40 Euro |
Die Gebühr für das
Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.
Die
Tonnentauschgebühr pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und auf 5,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für den
Tonnentausch vor Ort pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und auf 10,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe von gebrauchten Restmülltonnen wird auf 25,00 Euro pro Tonne
festgesetzt.
Die Gebühr für das
Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr
übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und
138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt.
Die Gebühr für den
Sperrmüllexpress wird unverändert auf 40,00 Euro festgesetzt.
Ab einer dritten
normalen Sperrgutanmeldung pro Kalenderjahr wird die Gebühr unverändert auf
20,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe von Bauschutt wird mit 5,00 Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe von Restmüll wird mit 5,00 Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.
Die Gebühr für das
Einsammeln und Befördern je Laubsack wird auf 1,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für Sonderleerungen
beträgt für Altpapiercontainer 8,32 Euro.
Für
Restmülltonnen/gelbe Tonnen beträgt die Gebühr 1/26 der
aktuellen Gebühr.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.â€