Sitzung: 24.06.2009 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 51/428
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales wie folgt:
    (1)  Der
Eigenanteil gemäß § 97 (3) Schulgesetz NRW wird ab 01.08.2009 wie folgt neu
festgesetzt:
           Ø   11,20
€   für den/die erste/n
anspruchsberechtigte/n Schüler/in sowie alle
                                  volljährigen
Schüler/innen
           Ø    6,00 €   für
das 2. anspruchsberechtigte Kind
          Â
(2) Â Zwischen
der Stadt Hilden und der Rheinischen Bahngesellschaft AG sowie dem Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr GmbH wird zu dem am 15.08.2002 abgeschlossenen Vertrag folgender
Nachtrag vereinbart:
§ 1
      § 3 Abs. 1 wird zum 01.08.2009 wie folgt
geändert:
                  In den Sätzen 1,2 und 3 wird
der Betrag von 10,80 € durch 11,20 € ersetzt
                  und von 6,00 € bleibt
unverändert.
§ 2
Zu diesem Vertragsnachtrag sind keine
Nebenabreden erfolgt.