Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10C - Teil 1 für den Bereich „Poststraße“ als Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 23 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 12 BauGB und § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung), jeweils in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147).

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hilden-Mitte an der Poststraße. Es umfasst die Flurstücke Nr. 55, 56 und 137 in Flur 13 der Gemarkung Hilden.

 

Ziel des Bebauungsplans Nr. 10C - Teil 1 ist es, Planungsrecht für eine wohnbauliche Nutzung (Allgemeines Wohngebiet) zu schaffen.