Sitzung: 17.11.2021 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: WP 20-25 SV 61/055
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10C
- Teil 1 für den Bereich „Poststraße“ als Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.
23 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 12 BauGB und §
13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung), jeweils in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel
9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147).
Das Plangebiet
liegt im Stadtteil Hilden-Mitte an der Poststraße. Es umfasst die Flurstücke Nr.
55, 56 und 137 in Flur 13 der Gemarkung Hilden.
Ziel des Bebauungsplans Nr. 10C - Teil 1 ist es, Planungsrecht für eine wohnbauliche Nutzung (Allgemeines Wohngebiet) zu schaffen.