Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales wie folgt:

 

     (1)  Der Eigenanteil gemäß § 97 (3) Schulgesetz NRW wird ab 01.08.2009 wie folgt neu festgesetzt:

 

            Ø    11,20 €   für den/die erste/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in sowie alle

                                   volljährigen Schüler/innen

            Ø      6,00 €   für das 2. anspruchsberechtigte Kind

           

 

(2) Zwischen der Stadt Hilden und der Rheinischen Bahngesellschaft AG sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH wird zu dem am 15.08.2002 abgeschlossenen Vertrag folgender Nachtrag vereinbart:

 

§  1

 

       § 3 Abs. 1 wird zum 01.08.2009 wie folgt geändert:

 

                   In den Sätzen 1,2 und 3 wird der Betrag von 10,80 € durch 11,20 € ersetzt

                   und von 6,00 € bleibt unverändert.

 

§  2

 

Zu diesem Vertragsnachtrag sind keine Nebenabreden erfolgt.