Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

 

„Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt der Rat der Stadt Hilden den Bürgermeister, die Rechte in der Gesellschafterversammlung der Stadt Hilden Holding GmbH ohne Zustimmung des Rates dann vornehmen zu können, wenn

  • die Entscheidung im Aufsichtsrat der Stadt Hilden Holding GmbH mehrheitlich gefasst wurde, und
  • kein Mitglied des Aufsichtsrates einen Antrag gestellt hat, diesen Tagesordnungspunkt zuvor im Rat beraten und beschließen zu lassen.“