Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Verwaltung

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Veröffentlichung des Landesförderprogramms für die Räume, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, einen Förderantrag zur Ausstattung der Räume zu stellen. Nach Eingang des Förderbescheids sind die Anlagen zur Reinigung oder Austausch der Raumluft zu beschaffen. Die voraussichtlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 Euro werden im Haushalt 2021 unter der Voraussetzung der Deckung durch die Einnahme der Zuwendung bereitgestellt.

 

 

b)    Erweiterter Beschlussvorschlag der BA (Änderungen durchgestrichen bzw. in fett)

1.)  Die Verwaltung wird beauftragt, nach Veröffentlichung des Landesförderprogramms für die Räume, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, einen Förderantrag zur Ausstattung der Räume zu stellen. Nach Eingang des Förderbescheids sind und die Anlagen zur Reinigung oder Austausch der Raumluft zu beschaffen. Die voraussichtlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 Euro werden im Haushalt 2021 unter der Voraussetzung der Deckung durch die Einnahme der Zuwendung bereitgestellt.

2.)  Die Verwaltung wird beauftragt, alle sich bietenden Landes- und Bundesförderprogramme zu nutzen, um nach Möglichkeit zu einer flächendeckenden Ausstattung der städtischen Kindergärten und Grundschulen in Hilden mit Luftreinigungsgeräten zu kommen.