Sitzung: 15.09.2021 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: WP 20-25 SV 26/014
Beschlussvorschlag:
a)
Der
Verwaltung
Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:
Die
Verwaltung wird beauftragt, nach Veröffentlichung des Landesförderprogramms für
die Räume, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, einen Förderantrag zur
Ausstattung der Räume zu stellen. Nach Eingang des Förderbescheids sind die
Anlagen zur Reinigung oder Austausch der Raumluft zu beschaffen. Die
voraussichtlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 Euro werden im
Haushalt 2021 unter der Voraussetzung der Deckung durch die Einnahme der
Zuwendung bereitgestellt.
b)
Erweiterter
Beschlussvorschlag der BA (Änderungen durchgestrichen bzw. in fett)
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, nach
Veröffentlichung des Landesförderprogramms für die Räume, die die
Fördervoraussetzungen erfüllen, einen Förderantrag zur Ausstattung der Räume zu
stellen. Nach Eingang des Förderbescheids sind und die Anlagen zur Reinigung oder Austausch der Raumluft zu
beschaffen. Die voraussichtlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 120.000
Euro werden im Haushalt 2021 unter der Voraussetzung der Deckung durch die
Einnahme der Zuwendung bereitgestellt.
2.) Die
Verwaltung wird beauftragt, alle sich bietenden Landes- und
Bundesförderprogramme zu nutzen, um nach Möglichkeit zu einer flächendeckenden
Ausstattung der städtischen Kindergärten und Grundschulen in Hilden mit
Luftreinigungsgeräten zu kommen.