Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Verfahrens zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) , das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) geändert wurde, für den Bereich „Furtwänglerstraße/ Hoxbach“.

 

Das Plangebiet liegt im Bereich der heute als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesenen Fläche zwischen Furtwänglerstraße, südlicher Böschungskante des Hoxbaches und westlicher Nutzungsgrenze der Kindertagesstätte „Nordlichter“ in Flurstück Nr.171 in Flur 26 der Gemarkung Hilden.

 

Ziel des Flächennutzungsplan-Änderung ist die Umwandlung von „Fläche für Gemeinbedarf“ in Wohnbaufläche.