Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 59A gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) geändert wurde, für den Bereich „Furtwänglerstraße/ Hoxbach“.

 

Das Plangebiet liegt im Hildener Norden und wird begrenzt durch die nördliche Grenze des Flurstücks Nr. 173, die Furtwänglerstraße, die südliche Böschungskante des Hoxbaches und die westliche Nutzungsgrenze der Kindertagesstätte „Nordlichter“ in Flurstück Nr.171. Es umfasst den Erschließungsbereich der öffentlichen Einrichtungen nordöstlich des Plangebietes und einen Teil von Flurstück Nr. 174. Alle Flurstücke befinden sich in Flur 26 der Gemarkung Hilden.

 

Ziel des Bebauungsplans Nr. 59A ist es, Baurecht für Wohnnutzung zu schaffen, die das Ergebnis des Investorenauswahlverfahrens für das Gelände der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule umsetzt.