Sitzung: 01.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 9
Vorlage: WP 20-25 SV 61/045
Beschlussvorschlag:
1. Der
Stadtentwicklungsausschuss stellt fest, dass mit dem neuen städtebaulichen
Entwurf mit Stand vom 20.05.2021 der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
vom 05.05.2021 umgesetzt wurde.
Der in der Anlage 1 beigefügte städtebauliche Entwurf soll die Basis für das
weitere Planverfahren darstellen.
2. Der
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt, den Beschluss zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 139A vom 18.11.2020 dahingehen zu ändern, dass dieser
Bebauungsplan nunmehr gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit
§ 4b in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.Juli 2021 (BGBl. I S. 2939)
geändert wurde, für den Bereich Hofstraße Nr. 150 inklusive Hinterland zwischen
Hofstraße und Bahntrasse aufgestellt wird.
Das Plangebiet befindet sich weiterhin im Bereich Hofstraße Nr. 150 im Hildener
Süden und schließt die westlich gelegenen Flächen ein. Das Plangebiet umfasst
in der Flur 55 die Flurstücke 17 und 18 sowie in der Flur 56 die Flurstücke 3,
138, 194, 195, 196 (tlw.) und 197 der Gemarkung Hilden. Die Größe des
Plangebietes beträgt rd. 7.050 m².
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139A soll weiterhin Planungsrecht
für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Im Plangebiet sollen Wohneinheiten
unterschiedlicher Größe (Ein- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen) im Geschosswohnungsbau
sowie Einfamilienhäuser realisiert werden.