Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 9

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Stadtentwicklungsausschuss stellt fest, dass mit dem neuen städtebaulichen Entwurf mit Stand vom 20.05.2021 der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.05.2021 umgesetzt wurde.
Der in der Anlage 1 beigefügte städtebauliche Entwurf soll die Basis für das weitere Planverfahren darstellen.

 

2.    Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139A vom 18.11.2020 dahingehen zu ändern, dass dieser Bebauungsplan nunmehr gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 4b in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) geändert wurde, für den Bereich Hofstraße Nr. 150 inklusive Hinterland zwischen Hofstraße und Bahntrasse aufgestellt wird.

Das Plangebiet befindet sich weiterhin im Bereich Hofstraße Nr. 150 im Hildener Süden und schließt die westlich gelegenen Flächen ein. Das Plangebiet umfasst in der Flur 55 die Flurstücke 17 und 18 sowie in der Flur 56 die Flurstücke 3, 138, 194, 195, 196 (tlw.) und 197 der Gemarkung Hilden. Die Größe des Plangebietes beträgt rd. 7.050 m².

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139A soll weiterhin Planungsrecht für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Im Plangebiet sollen Wohneinheiten unterschiedlicher Größe (Ein- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen) im Geschosswohnungsbau sowie Einfamilienhäuser realisiert werden.