Sitzung: 15.09.2021 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 20-25 SV 61/043
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1.
Die
Anregungen aus der Offenlage wie folgt abzuhandeln:
1.1 Schreiben
des Kreises Mettmann vom 05.07.2021
Seitens des Kreises Mettmann
werden keine Bedenken geäußert. Lediglich weist die Unter Immissionsschutzbehörde
darauf hin, dass bei etwa vorgesehener Bebauung der Flächen unterhalb der
Hochspannungsleitungen die Sechsunzwanzigste Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektro-magnetische Felder -
26. BImSchV) zu beachten und einzuhalten ist.
Das
Schreiben wird daher zur Kenntnis genommen.
2.
dass
die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.
1 BauGB eingegangenen Anregungen nicht anders zu bewerten sind als bereits im
Offenlagebeschluss, den der Rat der Stadt Hilden auf den Hauptausschuss am
12.05.2021 deligiert hat (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/006) und von diesem
beschlossen wurde. Es wird insoweit auf den Beschluss vom 12.05.2021 verwiesen.
3.
den
Aufhebungsplan für den Bebauungsplan Nr. 31 gemäß der §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung NW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) sowie § 10 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch) in der zurzeit gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt
durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2939) m.W.v. 23.07.21 geändert wurde,
als Satzung.