Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

 

1.    Die Anregungen aus der Offenlage wie folgt abzuhandeln:

 

1.1 Schreiben des Kreises Mettmann vom 05.07.2021

 

Seitens des Kreises Mettmann werden keine Bedenken geäußert. Lediglich weist die Unter Immissionsschutzbehörde darauf hin, dass bei etwa vorgesehener Bebauung der Flächen unterhalb der Hochspannungsleitungen die Sechsunzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektro-magnetische Felder - 26. BImSchV) zu beachten und einzuhalten ist.

 

Das Schreiben wird daher zur Kenntnis genommen.

 

2.    dass die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen nicht anders zu bewerten sind als bereits im Offenlagebeschluss, den der Rat der Stadt Hilden auf den Hauptausschuss am 12.05.2021 deligiert hat (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/006) und von diesem beschlossen wurde. Es wird insoweit auf den Beschluss vom 12.05.2021 verwiesen.

 

3.    den Aufhebungsplan für den Bebauungsplan Nr. 31 gemäß der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) sowie § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der zurzeit gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2939) m.W.v. 23.07.21 geändert wurde, als Satzung.