Sitzung: 15.09.2021 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 14/005/1
Geänderter Beschlussvorschlag (Modifizierung in kursiv):
I. Beschlussvorschlag:
1. Der
gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW von der Kämmerin am 30.03.2021 auf- und vom
Bürgermeister am 31.03.2021 bestätigte und vom Hauptausschuss am 12.05.2021[1]
zur Kenntnis genommene und zur Prüfung an des BPA weitergeleitete
Jahresabschluss nebst Lagebericht ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach
§ 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 102 GO NRW geprüft worden. Das
Prüfungsergebnis des Beratungs- und Prüfungsamtes ist im Prüfungsbericht vom
19. Juli 2021 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage
festgehalten worden.
Der Rat der Stadt Hilden nimmt ebenfalls Kenntnis vom
schriftlichen Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 02.09.2021 zu seiner
Prüfung des Jahresabschlusses, welcher dieser Sitzungsvorlage als vorläufige(r)
Protokollauszug/Tischvorlage aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
beigefügt wird. Es handelt sich bei dem
in der Vollständigkeitserklärung unter Punkt 5 genannten Beteiligungsbericht um
den Beteiligungsbericht für 2019.
Der Jahresabschluss 2020 vom 31.03.2021 wird hiermit
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2. Nach
der Prüfung und nach der Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch
den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss von 144.451,68 Euro der
Ausgleichsrücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals zugeführt.
II. Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder (den Rat der Stadt
ohne den Bürgermeister):
1. Herr
Bürgermeister Dr. Pommer und Frau Bürgermeisterin i. R. Alkenings werden nach § 96 Abs.
1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2020 entlastet.
2. Der
Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den
Jahresabschluss 2020 und Lagebericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich
bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses
zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.