Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Hauptausschuss nahm den nachfolgenden Sachstand zur Beschlusskontrolle seines eigenen Gremiums zur Kenntnis:

 

 

Sitzungsvorlage

aus Haupt- und Finanzausschuss-sitzung am

Beschluss/ Auftrag

Umsetzungsstand

SV 10/078 Antrag der CDU-Fraktion: Einsatz von E-Scootern

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in welchen Bereichen der Stadtverwaltung der Einsatz

von E-Scootern die Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren reduzieren könnte.

 

Stand Oktober 2019:

Aufgrund des Beschlusses im Haupt-und Finanzausschuss vom 26.06.2019 wurde eine Mitarbeiterbefragung zu möglichen Einsatzbereichen, dem Nutzungsinteresse und der Praktikabilität von E-Scootern in der Stadtverwaltung Hilden durchgeführt. Zudem wurden Informationen aus der Presse, vom Umweltbundesamt und lokalen Anbietern gesammelt. Die Auswertung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

 

Zwischenstand Nov. 2020:

Weiterhin in Bearbeitung.

 

Stand August 2021:

Mit der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 12/002 nimmt der Hauptausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

SV 66/010/1 § 24 GO NRW: Anlegung eines barrierefreien Gehweges auf der westlichen Seite der Schwanenstraße

Im Rahmen der Behandlung des Antrages wurde folgendes von der Verwaltung zugesagt: "Stattdessen soll im Zuge der Planung zur Erneuerung der Brücke Schwanenstraße (diese ist für 2016 vorgesehen) Kontakt mit dem vorgenannten Arbeitskreis aufgenommen werden und gemeinsam mit diesem eine für alle Seiten tragfähige Lösung (erschütterungsarm zu begehen, kontrastreich, kostenverträglich, städtebaulich ansprechend) erarbeitet werden."

 

Zwischenstand Okt. 2019:

es gibt keinen neuen Sachstand, da die Brückenplanung noch nicht abgeschlossen ist. Dies wird sich auch noch bis in das Jahr 2020 hinziehen.

 

Zwischenstand Juni 2019:

Der Ingenieurauftrag für die Erneuerungsplanung des Itterdurchlasses in der Schwanenstraße

wurde im November 2017 erteilt. In diesem Zusammenhang wird die Leitsystemplanung erstellt. Der erstellte Vorentwurf wurde mit dem Behindertenbeirat besprochen. Die Ergebnisse werden zusammen mit der Planung zur Erneuerung der Itterbrücke vorgestellt, da ein technischer Zusammenhang besteht. Ein genauer Termin kann derzeit noch nicht benannt werden, da die Brückenplanung wegen der sehr schwierigen örtlichen Verhältnisse noch nicht abgeschlossen werden kann.

 

Zwischenstand Aug. 2021

Inhaltlich hat der StEA am 17.03.2021 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/009 in Folge der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/178 entschieden, das unabhängig vom Brückenbau in 2021 der barrierefreie Weg angelegt werden soll.