Sitzung: 30.06.2021 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 60
Vorlage: WP 20-25 SV 51/080
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden verzichtet auf die vollständige Erhebung von Elternbeiträgen für den
Monat Februar 2021 sowie auf die Hälfte der Elternbeiträge für die Monate März,
April, Mai 2021 auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme
von
- Angeboten zur
Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und
24 Achtes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4,
13, 17
Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
- Angeboten zur
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB
VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß
§ 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des
Ministeriums für
Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und
offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in
Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63Nr. 2).
Dies geschieht
unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen
worden ist oder nicht.
Da der entstehende Minderertrag von
224.774,12 Euro gem. § 8 der Haushaltssatzung zu entsprechenden
Minderaufwendungen führt, beschließt der Rat eine überplanmäßige
Aufwandsermächtigung in Höhe von 125.000 Euro im Produkt 060101 und in Höhe von
100.000 Euro im Produkt 060201. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der
Gewerbesteuer im Produkt 160101.