Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 60

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden verzichtet auf die vollständige Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat Februar 2021 sowie auf die Hälfte der Elternbeiträge für die Monate März, April, Mai 2021 auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und

24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4,

13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

 

- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz,

 

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des

Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und

offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63Nr. 2).

 

Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist oder nicht.

 

Da der entstehende Minderertrag von 224.774,12 Euro gem. § 8 der Haushaltssatzung zu entsprechenden Minderaufwendungen führt, beschließt der Rat eine überplanmäßige Aufwandsermächtigung in Höhe von 125.000 Euro im Produkt 060101 und in Höhe von 100.000 Euro im Produkt 060201. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Produkt 160101.